Entscheidungstexte nº V85/06. VfGH. 01-03-2007

Date01 Marzo 2007
01.03.2007
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 15
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
01.03.2007
Geschäftszahl
V85/06
Sammlungsnummer
18074
Leitsatz
Aufhebung von Bestimmungen des Statuts der Wohlfahrtseinrichtun gen 2004 der Ziviltechniker betreffend die
Erhöhung laufender Pensionen mit Pensionsanfall vor Juli 2000 anknüpfend an eine nachträgliche Bewertung
der im Umlagesystem geleisteten Beiträge mangels gesetzlicher Grundlage
Spruch
Die Absätze 6 und 7 des §10 des Statutes d er Wohlfahrtseinrichtungen WE 20 04, 179. Verordnung der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GZ 176/04, erlassen durch Beschluss des
Kammertages vo m 18. Juni 2004, kundgemacht im Amtlichen Teil der Zeitschrift "kon struktiv" Nr. 243a /Juni
2004 S 8, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.
Der Bundesminister für Wirtscha ft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im
Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Begründung
Entscheidungsgründe:
I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B1577/04 ein Beschwerdeverfahren anhängig, dem im
Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde liegt:
Der am 20. März 1930 geborene Beschwerdeführer bezieht seit April 2000 von den
Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurko nsulenten (im Folgenden:
Bundeskammer) eine Alterspension.
Der Beschwerdeführer stellte an das Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen bei der Bundeskammer d en
Antrag, ihm ab 1. Juli 200 4 die Alterspension ohne Anwendung der so genannten Be wertung auszubezahlen und
alle in der Vergangenheit auf Grund der Anwendung der Bewertung abgezo genen Beträge zurückzuzahlen.
Diese Anträge wurden vom Kuratorium mit Bescheid vo m 18. August 2004 mit der Begründu ng
abgewiesen, dass die Berechnung der Alterspension statutengemäß erfolgt sei.
Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Vorstandes der
Bundeskammer vom 27. Oktober 2004 abgewiesen.

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