Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl. Nr. 105/1988) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Algerien 12. September 1989

Gambia 9. Juni 1988

Irland 8. Dezember 1989

Republik Korea 10. April 1990

Libysch-Arabische Dschamahirija 16. Mai 1989

Malta 13. September 1990

Neuseeland 26. Mai 1989

Philippinen 22. August 1989

Somalia 24. Jänner 1990

Togo 30. März 1988

Ungarn 7. September 1988

Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:

Irland:

  1. 5 Abs. 2

Irland akzeptiert nicht die Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte zur Prüfung einer Mitteilung einer Privatperson, wenn die Sache vor einer anderen internationalen Untersuchungs- oder Ausgleichsinstanz geprüft worden ist.

Malta:

  1. Malta tritt dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte mit der Maßgabe bei, daß die Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 2 dieses Protokolls bedeuten,

    daß der mit Artikel 28 des Paktes eingerichtete Ausschuß eine Mitteilung einer Person nur dann prüft, wenn er sich vergewissert hat, daß dieselbe Sache nicht vor einer anderen internationalen Untersuchungs- oder Ausgleichsinstanz geprüft wird oder worden...

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