Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste geändert

185. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste geändert

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008, wird verordnet:

Artikel 1

Änderung der Lehrberufsliste

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 191/2009 wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Bäcker und bei den bezug habenden Verwandtschaftsregelungen der Ausdruck ?Bäcker? durch den Ausdruck ?Bäcker/in? ersetzt.

2. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Lehrberuf ?Bekleidungsgestaltung? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:

Lehrberuf Lehrzeit in Jahren Verwandter Lehrberuf Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf
Lehrjahr Ausmaß
Bekleidungsgestaltung 3 bzw. 3,5 Bekleidungsfertiger 1. 2. voll voll

3. Bei den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Bekleidungsfertiger wird eine Anrechnung der in diesem Lehrberuf absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Bekleidungsgestaltung im vollen Ausmaß des 1. und 2. Lehrjahres festgelegt.

4. Die Bestimmungen betreffend die Lehrberufe Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeuger, Modist, Kappenmacher, Hutmacher, Kürschner und Säckler (Lederbekleidungserzeuger) und die bezug habenden Regelungen für verwandte Lehrberufe treten mit Ablauf des 30. Juni 2010 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.

5. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Lehrberuf ?Elektrotechnik? samt Lehrzeit und Verwandtschaftsregelungen eingefügt:

Lehrberuf Lehrzeit in Jahren Verwandter Lehrberuf Anrechnung der Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf
Lehrjahr Ausmaß
Elektrotechnik 3½ bzw. 4 EDV-Systemtechnik 1. voll
Elektromaschinentechnik 1. 2. voll voll
Elektronik - Angewandte Elektronik - Mikrotechnik 1. 2. 1. 2. voll voll voll voll
Kälteanlagentechnik 1. voll
Kommunikationstechniker - Audio- und Videoelektronik 1. voll
Kommunikationstechniker - Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation 1. voll
Kommunikationstechniker - Nachrichtenelektronik 1. voll
Konstrukteur/Konstrukteurin - Elektroinstallationstechnik - Maschinenbautechnik - Metallbautechnik 1. 2. 1. 1. voll voll voll voll
Luftfahrzeugtechnik 1. voll
Maschinenbautechnik 1. voll
Maschinenfertigungstechnik 1. voll
Metalltechnik - Blechtechnik - Fahrzeugbautechnik - Metallbautechnik - Metallbearbeitungstechnik - Schmiedetechnik - Stahlbautechnik 1. 1. 1. 1. 1. 1. voll voll voll voll voll voll
Mechatronik 1. 2. voll voll
Produktionstechniker 1. voll
Seilbahnfachmann/Seilbahn-fachfrau 1. voll

6. Bei den Bestimmungen betreffend die Lehrberufe EDV-Systemtechnik, Kälteanlagentechnik, Kommunikationstechniker - Schwerpunkt Audio- und Videoelektronik, Kommunikationstechniker - Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation, Kommunikationstechniker - Nachrichtenelektronik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Maschinenbautechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Metallbautechnik, Luftfahrzeugtechnik, Maschinenbau-technik, Maschinenfertigungstechnik, Metalltechnik - Blechtechnik, Metalltechnik - Fahrzeugbautechnik, Metalltechnik - Metallbautechnik, Metalltechnik - Metallbearbeitungstechnik, Metalltechnik - Schmiedetechnik, Metalltechnik - Stahlbautechnik, Produktionstechniker und...

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