Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten

52.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärungen und Vorbehalten wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Die arabische, chinesische, englische, russische und spanische Sprachfassung der Änderungsurkunden und die englische und spanische Sprachfassung der Erklärungen und Vorbehalte dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion[1], Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten

[Änderungsurkunden in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Erklärungen und Vorbehalte in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungsurkunden in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Erklärungen und Vorbehalte in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Mai 2010 beim Generalsekretär der Internationalen Fernmeldeunion hinterlegt.

Faymann

[1] Kundgemacht in BGBl. III Nr. 17/1998 idF BGBl. III Nr. 170/2006.

BGBl. III Nr. 52/2010

Bundeskanzleramt -...

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