Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Übermittlung formeller Angaben gemäß § 4 und von als ?Restreint UE/EU Restricted? eingestuften EU-Verschlusssachen gemäß § 2 Abs. 2 und 3 des EU-Informationsgesetzes an den Nationalrat und den Bundesrat

19. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Übermittlung formeller Angaben gemäß § 4 und von als ?Restreint UE/EU Restricted? eingestuften EU-Verschlusssachen gemäß § 2 Abs. 2 und 3 des EU-Informationsgesetzes an den Nationalrat und den Bundesrat

Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des EU-Informationsgesetzes ? EU-InfoG, BGBl. I Nr. 113/2011, wird kundgemacht:

Der 20. Jänner 2014 wird als Tag für die Übermittlung formeller Angaben gemäß § 4 und von als ?Restreint UE/EU Restricted? eingestuften EU-Verschlusssachen...

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