Kundmachung der Bundesregierung vom 18. September 1951 über die Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über den Verkehr und die Gebarung mit Suchtgiften (Suchtgiftgesetz).

Artikel 1.

Auf Grund des § 1 des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, werden in der Anlage die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 29. Oktober 1946, BGBl. Nr 207, über den Verkehr und die Gebarung mit Suchtgiften

(Suchtgiftgesetz), neu verlautbart.

Artikel 2.

(1) Bei der Wiederverlautbarung dieses Bundesgesetzes wurden die Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die sich aus nachstehenden Rechtsvorschriften ergeben:

  1. Bundesgesetz vom 22. Oktober 1947,

    BGBl. Nr. 243, über die Erhöhung der Wertgrenzen und Geldstrafen in den Strafgesetzen

    (II. Strafgesetznovelle 1947);

  2. Bundesgesetz vom 24. November 1948,

    BGBl. Nr. 31/1949 (1. Suchtgiftgesetznovelle).

    (2) Die Bestimmungen des neuverlautbarten Gesetzes, die als nicht mehr geltend festgestellt werden, sind im Texte der Neuverlautbarung bezeichnet.

    Artikel 3.

    Das neuverlautbarte Gesetz ist als „Suchtgiftgesetz 1951" zu bezeichnen.

    Artikel 4.

    Als...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT