Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (BGBl.

Nr. 446/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 135/1996) hinterlegt:

Staaten:Â Â Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Estland 27. März 1997

Litauen 7. Februar 1997

Malta 19. März 1996

Rumänien 2. Mai 1997

Ungarn 6. Mai 1997

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten Vorbehalte erklärt:

Estland:

Gemäß Art. 13 Abs. 1 und im Sinne dessen Bestimmungen behält sich Estland das Recht vor, die Auslieferung in bezug auf eine in Art. 1 genannte Straftat, die es als politische Straftat oder als eine mit einer politischen Straftat zusammenhängende Straftat ansieht, abzulehnen.

Malta:

Malta ratifiziert das Ãœbereinkommen vorbehaltlich der Bestimmungen der Maltesischen Verfassung,

die der Auslieferung bei Straftaten politischer Natur zugrunde liegen und erklärt ferner gem. Art. 13

Abs. 1, daß es sich das Recht vorbehält, die Auslieferung in bezug auf eine in Art. 1 genannte Straftat,

die es als politische Straftat oder als eine mit einer...

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