Bundesgesetz mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 ? BVergGVS 2012) erlassen sowie das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird

  1. Bundesgesetz mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 ? BVergGVS 2012) erlassen sowie das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird

    Der Nationalrat hat beschlossen:

    Artikel 1

    Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 ? BVergGVS 2012) Inhaltsverzeichnis

    1. TeilRegelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
    § 1. Regelungsgegenstand
    § 2. Vergabeverfahren, die unterschiedlichen Regelungen unterliegen
    § 3. Begriffsbestimmungen
    2. TeilVergabeverfahren für Auftraggeber
    1. HauptstückGeltungsbereich, Grundsätze
    1. AbschnittPersönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
    § 4. Auftraggeber
    § 5. Bauaufträge
    § 6. Lieferaufträge
    § 7. Dienstleistungsaufträge
    § 8. Abgrenzungsregelungen
    § 9. Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren
    2. AbschnittSchwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
    § 10. Schwellenwerte
    § 11. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
    § 12. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen
    § 13. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
    § 14. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
    § 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen
    § 16. Änderung der Schwellen- oder Loswerte
    3. AbschnittGrundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
    § 17. Grundsätze des Vergabeverfahrens
    § 18. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
    § 19. Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe
    § 20. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen
    § 21. Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte
    § 22. Schutz von Verschlusssachen
    2. HauptstückArten und Wahl der Vergabeverfahren
    1. AbschnittArten der Vergabeverfahren
    § 23. Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
    2. AbschnittWahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
    § 24. Wahl des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
    § 25. Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
    § 26. Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion
    § 27. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
    § 28. Wahl des wettbewerblichen Dialoges
    § 29. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
    3. AbschnittNur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
    § 30. Vergabe von Aufträgen
    § 31. Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
    § 32. Direktvergabe
    § 33. Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
    § 34. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
    3. HauptstückBestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
    1. AbschnittWege der Informationsübermittlung und Übermittlung von Unterlagen
    § 35. Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern
    § 36. Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber
    § 37. Übermittlung von sonstigen Unterlagen
    2. AbschnittBekanntmachungen
    1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
    § 38. Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen
    § 39. Berichtigung von Bekanntmachungen
    § 40. Veröffentlichung eines Beschafferprofils
    § 41. Freiwillige Bekanntmachungen auf Unionsebene
    2. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
    § 42. Bekanntmachungen auf Unionsebene
    § 43. Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
    § 44. Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
    § 45. Bekanntmachung einer Vorinformation
    § 46. Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen
    3. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
    § 47. Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
    3. AbschnittFristen
    1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Fristen
    § 48. Berechnung der Fristen
    § 49. Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
    § 50. Übermittlungs- und Auskunftsfristen
    2. UnterabschnittReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
    § 51. Teilnahmefristen
    § 52. Angebotsfristen
    3. UnterabschnittVerkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
    § 53. Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation
    § 54. Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien
    § 55. Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit
    4. UnterabschnittVorschriften über Fristen im Unterschwellenbereich
    § 56. Teilnahme-, Angebots, Übermittlungs- und Auskunftsfristen
    4. AbschnittEignung der Unternehmer
    1. UnterabschnittVon der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
    § 57. Ausschlussgründe
    2. UnterabschnittEignungsanforderungen und Eignungsnachweise
    § 58. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
    § 59. Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber
    § 60. Nachweis der Befugnis
    § 61. Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit
    § 62. Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit
    § 63. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
    § 64. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
    § 65. Nachweis der Eignung durch andere Unternehmer
    § 66. Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement
    5. AbschnittDie Ausschreibung
    1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen
    § 67. Grundsätze der Ausschreibung
    § 68. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
    § 69. Informationssicherheit
    § 70. Versorgungssicherheit
    § 71. Alternativangebote
    § 72. Abänderungsangebote
    § 73. Allgemeine Bestimmungen betreffend Subunternehmerleistungen
    § 74. Besondere Festlegungen betreffend Subunternehmerleistungen
    § 75. Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
    § 76. Berichtigung der Ausschreibung
    2. UnterabschnittBesondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote
    § 77. Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote
    § 78. Kommunikationswege
    § 79. Dokumentenformate
    § 80. Verschlüsselung
    3. UnterabschnittDie Leistungsbeschreibung und Bestimmungen über den Leistungsvertrag
    § 81. Arten der Leistungsbeschreibung
    § 82. Grundsätze der Leistungsbeschreibung
    § 83. Technische Spezifikationen
    § 84. Vertragsbestimmungen
    4. UnterabschnittBestimmungen für die Ausschreibung bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
    § 85. Grundsätze der Ausschreibung
    6. AbschnittAblauf einzelner Vergabeverfahren
    § 86. Teilnehmer im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
    § 87. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
    § 88. Ablauf des nicht offenen Verfahrens
    § 89. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
    7. AbschnittDas Angebot
    1. UnterabschnittAllgemeine Regelungen für Angebote
    § 90. Allgemeine Bestimmungen
    § 91. Form der Angebote
    § 92. Inhalt der Angebote
    § 93. Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
    § 94. Einreichen der Angebote in Papierform
    § 95. Zuschlagsfrist
    2. UnterabschnittBesondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
    § 96. Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
    § 97. Form, Verschlüsselung und qualifizierte Signatur des Angebotes
    § 98. Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen
    § 99. Verordnungsermächtigung
    8. AbschnittDas Zuschlagsverfahren
    1. UnterabschnittEntgegennahme und Öffnung von Angeboten
    § 100. Entgegennahme, Verwahrung und Öffnung von Angeboten in Papierform
    § 101. Entgegennahme und Öffnung elektronisch übermittelter Angebote
    § 102. Speicherung elektronisch übermittelter Angebote
    2. UnterabschnittPrüfung der Angebote und Ausscheiden von Angeboten
    § 103. Prüfung der Angebote
    § 104. Prüfung der Angemessenheit der Preise ? vertiefte Angebotsprüfung
    § 105. Ausscheiden von Angeboten
    3. UnterabschnittDer Zuschlag
    § 106. Wahl des Angebotes für den Zuschlag
    § 107. Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
    § 108. Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung
    § 109. Wirksamkeit des Zuschlages
    § 110. Form des Vertragsabschlusses
    9. AbschnittBeendigung des Vergabeverfahrens
    § 111. Grundsätzliches
    § 112. Dokumentationspflichten
    § 113. Archivierung bei mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren
    § 114. Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens
    § 115. Bekanntgabe der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufs
    4. HauptstückBestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren
    1. AbschnittBestimmungen über die Vergabe von Subaufträgen
    § 116. Allgemeines und Grundsätze
    § 117. Schwellenwerte
    § 118. Bestimmungen über Bekanntmachungen
    § 119. Eignungskriterien für Subauftragnehmer
    § 120. Besondere Bestimmungen für Subaufträge auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung
    § 121. Ausnahme von der Verpflichtung zur Vergabe eines Subauftrages
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