Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert Â

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:Â Â

  1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird mit 1. September 2002 klassenweise aufsteigend in Kraft gesetzt. Â

  2. In Anlage 1 zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über Â

    die Lehrpläne der Hauptschulen; Bekanntmachung der Religionslehrpläne an diesen Schulen, BGBl. II Â

    Nr. 134/2000, lautet im fünften Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an Hauptschulen) Unterabschnitt b) (Evangelischer Religionsunterricht): Â

    „b) Evangelischer Religionsunterricht Â

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2002.“ Â

  3. In Anlage A zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der Â

    allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht, Â

    BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch...

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