Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2013 - BHV 2013)

266. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes (Bundeshaushaltsverordnung 2013 ? BHV 2013) Auf Grund der §§ 5 Abs. 4, 9 Abs. 6, 10 Abs. 4, 11 Abs. 4 und des § 116 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. TEIL

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Gegenstand und Geltungsbereich§ 2. Verfahrensvorschriften

2. TEIL

Organisation und Aufgaben der Haushaltsführung1. Abschnitt

Organe und Automatisierung der Haushaltsführung

§ 3. Organe der Haushaltsführung§ 4. Integriertes System der Haushaltsführung

§ 5. Automationsunterstützte Besorgung von Aufgaben und Anwendung automatisierter Verfahren

2. Abschnitt

Anordnende Organe

§ 6. Aufgaben der haushaltsleitenden Organe§ 7. Aufgaben der haushaltsführenden Stellen

§ 8. Besorgung von Aufgaben der ausführenden Organe durch anordnende Organe§ 9. Unbefangenheit bei Bediensteten von anordnenden Organen§ 10. Unvereinbarkeit bei Bediensteten von anordnenden Organen

3. Abschnitt

Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) § 11. Organisation und Aufgaben der BHAG§ 12. Ordnung, Erfassung, Aufzeichnung und Weitergabe von Verrechnungsdaten

§ 13. Überwachung der Einhaltung der Monats- und Jahresvoranschlagswerte und Prüfung im Gebarungsvollzug

§ 14. Vorbereitung der Abschlussrechnungen§ 15. Abwicklung des Zahlungsverkehrs§ 16. Durchführung der Nachprüfung

§ 17. Überwachung der Fälligkeit§ 18. Maßnahmen bei der Errichtung und Auflassung von Zahlstellen§ 19. Erfassung der Verrechnungsdaten der Zahlstellen§ 20. Internes Kontrollsystem§ 21. Unbefangenheit bei den Bediensteten der BHAG§ 22. Unvereinbarkeit bei den Bediensteten der BHAG

4. Abschnitt

Zahlstellen und Wirtschaftsstellen

§ 23. Organisation und Aufgaben der Zahlstellen§ 24. Organisation und Aufgaben der Wirtschaftsstellen

3. TEIL

Anordnungen im Gebarungsvollzug

1. Abschnitt

Allgemeines zu den Anordnungen im Gebarungsvollzug

§ 25. Grundsätze bei Anordnungen§ 26. Anordnungsbefugnis§ 27. Belege im Original

2. Abschnitt

Formen von Anordnungen

§ 28. Schriftliche Anordnung in elektronischer Form

§ 29. Schriftliche Anordnung in Papierform

3. Abschnitt

Art und Inhalt von Anordnungen

§ 30. Mittelvormerkung§ 31. Einzahlungs- und Auszahlungsanordnung§ 32. Verrechnungsanordnung§ 33. Zugangs- und Abgangsanordnung

4. Abschnitt

Ausnahmebestimmungen

§ 34. Übertragung der Anordnungsbefugnis an das ausführende Organ§ 35. Ausnahmen vom Erfordernis einer Anordnung§ 36. Anordnende Organe mit Zahlstellen

4. TEIL

Verrechnung

1. Abschnitt

Allgemeines zur Verrechnung

§ 37. Grundsätze der Verrechnung§ 38. Stufen der Verrechnung in der Finanzierungsrechnung§ 39. Verrechnungskreise§ 40. Zeitliche Abgrenzung

2. Abschnitt

Ansatz- und Bewertungsregeln in der Verrechnung

§ 41. Ansatzregeln in der Verrechnung

§ 42. Bewertungsregeln in der Verrechnung

§ 43. Erstmalige Erfassung von aktiven Finanzinstrumenten bei Anschaffung§ 44. Folgebewertung von bis zur Endfälligkeit gehaltenen aktiven Finanzinstrumenten und deren Veräußerung§ 45. Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumenten und deren Veräußerung

§ 46. Erstmalige Erfassung von Beteiligungen bei Anschaffung und Veräußerung von Beteiligungen

§ 47. Folgebewertung von Beteiligungen§ 48. Feststellung des geschätzten Nettovermögens bei Beteiligungen

§ 49. Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte

§ 50. Wirtschaftliches Eigentum

§ 51. Finanzschulden§ 52. Währungstauschverträge und sonstige derivative Finanzinstrumente

§ 53. Rückstellungen

§ 54. Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen

§ 55. Rückstellungen für Haftungen§ 56. Bundeshaftungen

§ 57. Pensionen

3. Abschnitt

Verrechnungsprozesse in der Ergebnis- und Vermögensrechnung und Veränderung im Nettovermögen

§ 58. Gegenstand der Ergebnis- und Vermögensrechnung§ 59. Gliederung der Vermögensrechnung

§ 60. Voranschlagswerte in der Ergebnisrechnung§ 61. Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungen§ 62. Veränderung im Nettovermögen

4. Abschnitt

Verrechnungsprozesse in der Finanzierungsrechnung

§ 63. Gegenstand der Finanzierungsrechnung

§ 64. Verrechnung von Voranschlagswerten in der Finanzierungsrechnung§ 65. Verrechnung von Obligos§ 66. Verrechnung von Vorberechtigungen und Vorbelastungen als Obligos

§ 67. Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten§ 68. Verrechnung von Zahlungen§ 69. Verrechnung von Budgetkorrekturen§ 70. Nicht voranschlagswirksame Ein- und Auszahlungen

5. Abschnitt

Verrechnung bei Zahlstellen, sonstige Verrechnungskreise und gesonderte Gebarung

§ 71. Verrechnung bei Zahlstellen§ 72. Personenkontenführung

§ 73. Beteiligungen, Finanzschulden und Haftungen

§ 74. Gesonderte Gebarung

6. Abschnitt

Erstellung von Monatsnachweisen und Abschlussrechnungen

§ 75. Monatsnachweise

§ 76. Abschlussrechnungen zum Ende des Finanzjahres§ 77. Dotierung und Auflösung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen in den Abschlussrechnungen§ 78. Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten in den Abschlussrechnungen§ 79. Rückstellungen für Prozesskosten in den Abschlussrechnungen§ 80. Sonstige Ansatz- und Bewertungsregeln in den Abschlussrechnungen

§ 81. Bundeshaftungen in den Abschlussrechnungen

7. Abschnitt

Aufbewahrung von Verrechnungsunterlagen und ?aufschreibungen

§ 82. Allgemeines zur Aufbewahrung

§ 83. Aufbewahrung in digitaler Form§ 84. Physische Aufbewahrung

5. TEIL

Kosten- und Leistungsrechnung

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 85. Geltungsbereich

§ 86. Gegenstand und Grundsätze

2. Abschnitt

Kostenartenrechnung und Kostenartengruppen

§ 87. Kostenartenrechnung

§ 88. Kostenartengruppen

3. Abschnitt

Kostenstellenrechnung und vereinfachte Kosten? und Leistungsrechnung

§ 89. Kostenstellenrechnung§ 90. Standardmodell§ 91. Vereinfachte Kosten- und Leistungsrechnung

4. Abschnitt

Leistungsrechnung

§ 92. Leistungsrechnung

§ 93. Leistungsdefinition§ 94. Leistungserfassung

§ 95. Leistungskalkulation

5. Abschnitt

Organisation und Handbuch

§ 96. Organisation

§ 97. Handbuch der Kosten- und Leistungsrechnung

6. TEIL

Zahlungsverkehr1. Abschnitt

Allgemeines zum Zahlungsverkehr

§ 98. Grundsätze für den Zahlungsverkehr

§ 99. Zahlungen und Forderungen zum Fälligkeitszeitpunkt§ 100. Aufrechnung von Forderungen und Verpflichtungen§ 101. Vereinbarungen mit Kreditinstituten

2. Abschnitt

Girozahlungsverkehr

§ 102. Bankkonten für den Zahlungsverkehr§ 103. Zeichnungsberechtigte§ 104. Überweisungsaufträge an Kreditinstitute§ 105. IT-Durchführungsauftrag§ 106. Einzahlungen im Girozahlungsverkehr§ 107. Auszahlungen im Girozahlungsverkehr

3. Abschnitt

Andere Entrichtungsformen im Zahlungsverkehr

§ 108. Schecks und Geldanweisungen§ 109. Elektronische Entrichtungsformen

4. Abschnitt

Barzahlungsverkehr und Verwahrung von Wertsachen

§ 110. Barzahlungsverkehr§ 111. Bargeldverstärkung

§ 112. Aufschreibungen über den Barzahlungsverkehr§ 113. Verwahrung von Bargeld

§ 114. Verwahrung von Wertsachen und sonstigen sicherungsbedürftigen Sachen§ 115. Ausländische Zahlungsmittel

5. Abschnitt

Zahlungswirksamkeit

§ 116. Zahlungswirksamkeit von Einzahlungen

§ 117. Zahlungswirksamkeit von Auszahlungen

7. TEIL

Innenprüfung

1. Abschnitt

Allgemeines zur Innenprüfung

§ 118. Grundsätze der Innenprüfung

2. Abschnitt

Sachliche und rechnerische Prüfung

§ 119. Umfang der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit

§ 120. Entfall der Prüfung oder stichprobenweise Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit

§ 121. Betrauung mit der Prüfung und mit der Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit§ 122. Prüfung und Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit§ 123. Feststellung von Unrichtigkeiten bei der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit

3. Abschnitt

Prüfung im Gebarungsvollzug

§ 124. Umfang der Prüfung im Gebarungsvollzug§ 125. Betrauung mit der Prüfung im Gebarungsvollzug§ 126. Prüfungsbestätigung bei der Prüfung im Gebarungsvollzug

§ 127. Aufforderung zur Berichtigung bei der Prüfung im Gebarungsvollzug

4. Abschnitt

Nachprüfung

§ 128. Umfang der Prüfung in der Nachprüfung§ 129. Betrauung mit der Nachprüfung§ 130. Prüfbericht aus der Nachprüfung

8. TEIL

Schlussbestimmungen

§ 131. Inkrafttreten und Außerkrafttreten§ 132. Übergangsbestimmungen

1. TEIL

Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand und Geltungsbereich

§ 1. (1) Die Bundeshaushaltsverordnung regelt die Durchführung des Bundeshaushaltsgesetzes für Organe des Bundes, die an der Führung des Bundeshaushaltes beteiligt sind (Organe der Haushaltsführung). Sie enthält

1. allgemeine Bestimmungen im 1. Teil,
2. nähere Bestimmungen
a) zur Organisation und zu den Aufgaben der Haushaltsführung im 2. Teil,
b) zu den Anordnungen im Gebarungsvollzug im 3. Teil,
c) zur Verrechnung im 4. Teil,
d) zur Kosten- und Leistungsrechnung im 5. Teil,
e) zum Zahlungsverkehr im 6. Teil und
f) zur Innenprüfung im 7. Teil sowie
3. Schlussbestimmungen im 8. Teil.

(2) Diese Verordnung ist auch dann anzuwenden, wenn von den Organen der Haushaltsführung Aufgaben des Rechnungswesens für andere Rechtsträger besorgt werden.

(3) Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, oder auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Verfahrensvorschriften

§ 2. (1) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat nach § 6 des Rechnungshofgesetzes 1948 (RHG), BGBl. Nr. 144, gemeinsam mit dem Rechnungshof für ein zweckmäßiges und möglichst einfaches Verrechnungsverfahren zu sorgen. Zusätzlich zu den in dieser Verordnung enthaltenen Durchführungsbestimmungen kann die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen für ein möglichst einheitliches Haushalts- und Rechnungswesen auch weitere grundsätzliche Verfahrensvorschriften und Verfahrensanordnungen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof erlassen. Die Verfahrensvorschriften und Verfahrensanordnungen sind...

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