Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

223. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (BGBl. III Nr. 41/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 232/2017) ratifiziert:

Staaten: Datum des Inkrafttretens gemäß Art. 10 Abs. 3:
Cook Inseln 15. August 2019
Eritrea 3. Juni 2020
Marshallinseln
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