Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

219. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit (BGBl. Nr. 33/1970, Kundmachung betreffend die Übernahme der Verpflichtungen aus dem Teil IV des Übereinkommens durch Österreich BGBl. Nr. 506/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 227/2017) ratifiziert und hiebei angegeben, die Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen für die nachstehenden Teile zu übernehmen:

Staaten: Datum des Inkrafttretens gemäß Art. 79 Abs. 3:
Benin (hinsichtlich der
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