Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

231. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

Nach Mitteilungen der Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 67/2018) ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:

Staaten:
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