Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

233. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BGBl. III Nr. 93/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 164/2019) ratifiziert:

Staaten: Datum des Inkrafttretens gemäß Art. 34 Abs. 2:
Lettland1 1. Februar 2020
Liechtenstein1 1. April 2020
Mauritius1 1. Februar 2020

Bierlein

1 Vorbehalte und...

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