Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

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BUNDESGESETZBLATT
R DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 26. Juni 2024 Teil III
92. Kundmachung: Geltungsbereich des Überei nkommens über den internationalen Schutz von
Erwachsenen
92. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den
Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs d er
Niederlande haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den
internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. III Nr. 287/2013, letzte Kundmachung des
Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/2022) hinterlegt:
Staaten:
Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde:
Irland1
31. Mai 2024
Malta1
8. März 2023
Edtstadler
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Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und
französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für In ternationales Privatrecht unter
http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Zentralen
Behörden oder Kontaktstellen.

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