Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

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BUNDESGESETZBLATT
R DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 23. August 2024 Teil III
131. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen
Korruption
131. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den
Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat St. Kitts und Nevis am 7. August
2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III
Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 93/2 024) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 68 Abs. 2 für St. Kitts und Nevis mit 6. September
2024 in Kraft.
Edtstadler

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