Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

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BUNDESGESETZBLATT
R DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 12. September 2024 Teil III
142. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller
Personen vor dem Verschwindenlassen
142. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den
Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor
dem Verschwindenlassen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bangladesch am 30. August 2024
seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen z um Schutz aller Personen vor dem
Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III
Nr. 121/2024) hinterlegt.
Edtstadler

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