Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

79. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

Auf Grund des Art. 37 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird in der Anlage die vom Bundesrat am 30. März 2021 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates kundgemacht:

Kurz

Anlage

Die Geschäftsordnung des Bundesrates vom 30. Juni 1988, BGBl. Nr. 361/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 53/2015, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 13 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

?(4a) Im Unvereinbarkeitsausschuss soll ein Ausschussmitglied gemäß Abs. 4 vertreten werden, soweit es von einem im Ausschuss behandelten...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT