ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG BETREFFEND MASSNAHMEN FÜR DIE KONFERENZ DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER STAATENNACHFOLGE IN VERTRÄGE

(Ãœbersetzung)

Im Hinblick auf die Resolutionen 3496 (XXX)

vom 15. Dezember 1975 und 31/18 vom 24. November 1976, mit der die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf Einladung der

Österreichischen Bundesregierung (in der Folge als die Regierung bezeichnet) beschlossen hat,

die Konferenz der Vereinten Nationen über Staatennachfolge in Verträge in Wien abzuhalten;

Im Hinblick darauf, daß die Generalversammlung in Resolution 2609 (XXIV), Absatz 10 des materiellen Teiles vom 16. Dezember 1969 beschlossen hat, daß Tagungen von Organen der Vereinten Nationen außerhalb deren Amtssitz abgehalten werden können, wenn sich die Regierung,

die die Einladung zur Abhaltung einer Tagung in ihrem Land ausspricht, nach Rücksprache mit dem Generalsekretär in bezug auf Art und mögliches Ausmaß der tatsächlichen zusätzlich anfallenden Kosten bereit erklärt hat,

diese zu tragen;

In Anbetracht dessen, daß die Einladung der Regierung zur Abhaltung der Konferenz in Wien unter Berücksichtigung von Absatz 5 der Resolution 3350 (XXIX) der Generalversammlung vom 18. Dezember 1974 betreffend die Einbeziehung Wiens in das Konferenzschema und der diesbezüglichen Feststellungen des Beratenden Ausschusses für administrative und budgetäre Fragen zu dieser Frage erfolgte, wonach die von der Regierung zu tragenden Kosten der Differenz zwischen den bei Abhaltung der Konferenz in Wien anfallenden Kosten und jenen bei deren Abhaltung im Büro der Vereinten Nationen in Genf gleichkämen;

In Anbetracht dessen, daß die Generalversammlung durch die Resolutionen 3496 (XXX)

vom 15. Dezember 1975 und 31/18 vom 24. November 1976 Zielsetzung, Teilnahme und Organisation der Konferenz definiert und das Konferenzdatum mit 4. April bis 6. Mai 1977

festgelegt hat;

haben die Vereinten Nationen und die Regierung folgendes vereinbart:

ARTIKEL I Zeit und Ort der Konferenz Die Konferenz der Vereinten Nationen über Staatennachfolge in Verträge wird im Kongreßzentrum Hofburg in Wien vom 4. April bis 6. Mai 1977 stattfinden.

ARTIKEL II Teilnahme an der Konferenz 1. Die Teilnahme an der Konferenz steht auf Grund Benennung oder Einladung durch den Generalsekretär den folgenden Personen offen:

  1. Staatenvertretern;

  2. Vertretern von Organisationen, welche gemäß

    den Resolutionen 3237 (XXIX) vom 22. November 1974 und 31/152 vom 20. Dezember 1976 von der Generalversammlung eine ständige Einladung erhalten haben, an den Tagungen und der Arbeit aller internationalen Konferenzen, die unter ihrem Schutz einberufen wurden, in der Eigenschaft als Beobachter teilzunehmen;

  3. Vertretern nationaler Befreiungsbewegungen,

    die in ihrem Gebiet von der Organisation der Afrikanischen Einheit anerkannt sind, als Beobachter gemäß Generalversammlungsresolution 3280 (XXIX) vom 10. Dezember 1974;

  4. Vertretern der interessierten Organe der Vereinten Nationen, der Spezialorganisationen,

    der IAEO und der interessierten regionalen zwischenstaatlichen Organisationen.

    1. Die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Konferenz steht auch den Vertretern der bei den Vereinten Nationen nach Konsultationen mit der Regierung akkreditierten Massenmedien offen.

    ARTIKEL III Konferenzort Die Regierung wird Konferenzräumlichkeiten und Konferenzeinrichtungen im Kongreßzentrum Hofburg und in seiner möglichsten Nähe in dem für die Abhaltung der Konferenz nötigen Ausmaß zur Verfügung stellen.

    ARTIKEL IV Konferenzräumlichkeiten und ähnliche Einrichtungen 1. Die Regierung stellt zur Verfügung:

  5. einen Konferenzsaal für die Abhaltung von Plenarsitzungen und Sitzungen der als Ausschuß

    tagenden Vollversammlung;

  6. einen Konferenzraum für Sitzungen des Hauptausschusses, des Redaktionsaus-

    schusses, des Mandatsprüfungsausschusses und Sitzungen von Arbeitsgruppen;

  7. zwei Versammlungsräume für zwanglose Beratungen der Delegationen;

  8. geeignete, mit Möbeln ausgestattete und eingerichtete Büroräume für Angestellte und Sachverständige der Vereinten Nationen sowie für das mit Funktionen im Zusammenhang mit der Konferenz betraute...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT