Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz ? MinroG) Diese Kundmachung ersetzt die Kundmachung BGBl. I Nr. 36/1999.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 5)

Begriffsbestimmungen (§ 1)

Anwendungsbereich (§ 2)

Bergfreie mineralische Rohstoffe (§ 3)

Bundeseigene mineralische Rohstoffe (§ 4)

Grundeigene mineralische Rohstoffe (§ 5)

  1. Hauptstück Suche nach mineralischen Rohstoffen (§§ 6 und 7)

    Sucharbeiten (§ 6)

    Arbeitsbericht (§ 7)

  2. Hauptstück Schürfen nach bergfreien mineralischen Rohstoffen und deren Gewinnung (§§ 8 bis 67)

  3. Abschnitt (§§ 8 bis 21):

    Schurfberechtigung (§§ 8 und 9)

    Verleihung von Schurfberechtigungen (§§ 10 und 11)

    Unzulässigkeit der Ansuchensergänzung (§ 12)

    Verlängerung der Geltungsdauer von Schurfberechtigungen (§ 13)

    Übertragung von Schurfberechtigungen (§ 14)

    Erlöschen von Schurfberechtigungen (§§ 15 und 16)

    Arbeitsprogramm (§§ 17 und 18)

    Änderung des Arbeitsprogramms (§ 19)

    Schurfbericht (§ 20)

    Eigentumsübergang beim Aufsuchen anfallender bergfreier mineralischer Rohstoffe (§ 21)

  4. Abschnitt (§§ 22 bis 67):

    Bergwerksberechtigungen (§§ 22 und 23)

    Grubenmaße (§§ 24 bis 32)

    Überscharen (§§ 33 bis 39)

    Eintragung in das Bergbuch (§§ 40 bis 43)

    Betriebspflicht in Grubenmaßen und Überscharen (§§ 44 bis 50)

    Übertragung von Bergwerksberechtigungen und Überlassung der Ausübung (§§ 51 bis 53)

    Auflassung von Bergwerksberechtigungen (§§ 54 bis 65)

    Entziehung von Bergwerksberechtigungen (§§ 66 und 67)

  5. Hauptstück Aufsuchen und Gewinnen bundeseigener mineralischer Rohstoffe, Speichern von Kohlenwasserstoffen in kohlenwasserstofführenden geologischen Strukturen (§§ 68 bis 79)

  6. Abschnitt (§§ 68 bis 70):

    Allgemeines (§ 68)

    Überlassung der Rechte (§§ 69 und 70)

  7. Abschnitt (§§ 71 bis 72):

    Arbeitsprogramm (§§ 71 und 72)

  8. Abschnitt (§§ 73 bis 79):

    Gewinnungsfeld (§§ 73 bis 79)

  9. Hauptstück Obertägiges Gewinnen grundeigener mineralischer Rohstoffe

    (§§ 80 bis 85)

    Gewinnungsbetriebsplan – Inhalt (§ 80)

    Parteistellung (§ 81)

    Gewinnungsbetriebsplan – Raumordnung (§ 82)

    Gewinnungsbetriebsplan für grundeigene mineralische Rohstoffe – zusätzliche Genehmigungsvoraussetzungen

    (§ 83)

    Bergbauberechtigter (§ 84)

    Einstellung der Gewinnung (§ 85)

  10. Hauptstück Speichern von Kohlenwasserstoffen in nichtkohlenwasserstofführenden geologischen Strukturen

    (§§ 86 bis 96)

  11. Abschnitt (§§ 86 bis 88):

    Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstofführender geologischer Strukturen (§§ 86 bis 88)

  12. Abschnitt (§§ 89 bis 96):

    Speicherbewilligung (§§ 89 bis 96)

  13. Hauptstück Ausübung der Bergbauberechtigungen (§§ 97 bis 146)

  14. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (§§ 97 bis 101):

    Anzeigepflicht für Unfälle und gefährliche Ereignisse (§ 97)

    Feststellung von Begrenzungen und deren Ersichtlichmachung in der Natur (§ 98)

    Gegenseitige Beeinträchtigung bei Ausübung von Bergbauberechtigungen (§§ 99 bis 101)

  15. Abschnitt: Besondere Befugnisse des Bergbauberechtigten (§§ 102 bis 107):

    Aneignung anderer mineralischer Rohstoffe (§§ 102 bis 105)

    Nutzung von Grubenwässern (§ 106)

    Sonstige besondere Befugnisse des Bergbauberechtigten (§ 107)

  16. Abschnitt: Besondere Pflichten des Bergbauberechtigten (§§ 108 bis 111):

    Anzeige über die Errichtung und Auflösung eines Bergbaubetriebes (§ 108)

    Sicherungspflicht des Bergbauberechtigten (§ 109)

    Bergbaukartenwerk (§ 110)

    Hilfeleistung bei Unglücksfällen (§ 111)

  17. Abschnitt: Betriebspläne, Bergbauanlagen, Bergbauzubehör (§§ 112 bis 124):

    Betriebspläne (§ 112)

    Gewinnungsbetriebsplan (§ 113)

    Abschlußbetriebsplan (§ 114)

    Vorlage; Wesentliche Änderungen von Betriebsplänen (§ 115)

    Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen (§§ 116 und 117)

    Bergbauanlagen (§ 118)

    Bewilligung von Bergbauanlagen (§§ 119 und 120)

    Maßnahmen für Aufbereitungsanlagen (§ 121)

    Bergwerksbahn (§ 122)

    Verwendung von Bergbauzubehör (§ 123)

    Überwachung des Einsatzes von Bergbauzubehör (§ 124)

  18. Abschnitt: Verantwortliche Personen (§§ 125 bis 142):

    Betriebsleiter und Betriebsaufseher (§§ 125 und 126)

    Voraussetzungen der Bestellung (§§ 127 und 128)

    Zuständigkeit (§ 129)

    Mitteilung über die Vormerkung (§ 130)

    Ausscheiden; Funktionsänderung (§ 131)

    Abberufung (§ 132)

    Verordnungsermächtigung (§ 133)

    Leitung und technische Aufsicht bei Tätigkeiten von Fremdunternehmern (§ 134)

    Verantwortliche Markscheider (§§ 135 und 136)

    Zuständigkeit (§ 137)

    Voraussetzungen der Bestellung (§ 138)

    Anerkennung der Bestellung (§ 139)

    Ausscheiden; Funktionsänderung; Abberufung (§ 140)

    Verordnungsermächtigung (§ 141)

    Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise (§ 142)

  19. Abschnitt (§ 143):

    Bergbaubevollmächtigte (§ 143)

  20. Abschnitt (§ 144):

    Wechsel in der Person des Bergbauberechtigten (§ 144)

  21. Abschnitt (§ 145):

    Haftung für Geldleistungen (§ 145)

  22. Abschnitt (§ 146):

    Ausschließung einer abgesonderten Exekution (§ 146)

  23. Hauptstück Bergbau und Grundeigentum (§§ 147 bis 169)

  24. Abschnitt (§§ 147 bis 151):

    Grundüberlassung (§§ 147 bis 151)

  25. Abschnitt (§ 152):

    Überlassung der Nutzung privater Tagwässer (§ 152)

  26. Abschnitt (§§ 153 bis 158):

    Bergbaugebiete (§§ 153 und 154)

    Bekanntgabe an das Grundbuchsgericht (§ 155)

    Versagung einer Baubewilligung (§§ 156 bis 158)

  27. Abschnitt (§ 159):

    Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit (§ 159)

  28. Abschnitt (§§ 160 bis 169):

    Bergschäden (§§ 160 bis 169)

  29. Hauptstück Behörden (§§ 170 bis 185)

  30. Abschnitt (§§ 170 bis 172):

    Zuständigkeit der Behörden (§§ 170 bis 172)

  31. Abschnitt (§§ 173 bis 175):

    Aufgaben der Behörden (§§ 173 bis 174)

    Überwachung (§ 175)

  32. Abschnitt (§ 176):

    Zusammenarbeit der Behörden mit anderen Stellen (§ 176)

  33. Abschnitt (§ 177):

    Aufsichtsbefugnisse, Auskunfts- und Duldungspflichten (§ 177)

  34. Abschnitt (§§ 178 bis 180):

    Allgemeine Anordnungsbefugnisse der Behörden (§§ 178 bis 180)

  35. Abschnitt (§§ 181 bis 182):

    Erlassung von Vorschriften über beim Bergbau durchzuführende Schutzmaßnahmen (§ 181)

    Erlassung von Vorschriften über Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufbereitung (§ 182)

  36. Abschnitt (§ 183):

    Anwendung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (§ 183)

  37. Abschnitt (§ 184):

    Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften bei Durchführung von Tätigkeiten durch Fremdunternehmer

    (§ 184)

  38. Abschnitt (§ 185):

    Vormerkungen und Übersichtskarten (§ 185)

  39. Hauptstück Kosten ( § 186)

    Kosten (§ 186)

  40. Hauptstück Hauptstellen für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen – Hüttenwerke mit Bergbuchseinlagen zugeschriebenen Anlagen – Fremdenbefahrungen (§§ 187 bis 189)

    Hauptstellen für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen (§ 187)

    Hüttenwerke mit Bergbuchseinlagen zugeschriebenen Anlagen (§ 188)

    Fremdenbefahrungen (§ 189)

  41. Hauptstück Bergbaubeirat (§ 190)

    Bergbaubeirat (§ 190)

  42. Hauptstück Freischurf- und Maßengebühren (§ 191)

    Freischurf- und Maßengebühren (§ 191)

  43. Hauptstück Auszeichnung (§ 192)

    Auszeichnung (§ 192)

  44. Hauptstück Strafbestimmungen (§ 193)

    Strafbestimmungen (§ 193)

  45. Hauptstück Aufhebungs-, Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 194 bis 224)

    Aufhebung von Rechtsvorschriften (§ 194)

    Weitergeltung von Rechtsvorschriften (§§ 195 und 196)

    Bestehende Bergbauberechtigungen und Bewilligungen (§§ 197 bis 204)

    Bestehende Zulassungen von Maschinen, Geräten und Materialien für die Verwendung im Bergbau

    (§ 205)

    Bereits in Verwendung stehendes Bergbauzubehör (§ 206)

    Überleitung der Rechtslage für Betriebsleiter, Betriebsleiter-Stellvertreter und Betriebsaufseher (§ 207)

    Überleitung der Rechtslage für verantwortliche Markscheider (§ 208)

    Bestehende Bruchgebiete und Bergbaugebiete (§ 209)

    Kundmachung der Begrenzungen von Bergbaugebieten (§ 210)

    Bauten und andere Anlagen in Bergbaugebieten (§ 211)

    Beachtung überörtlicher Raumordnungsvorschriften (§ 212)

    Bestehendes Bergbaugelände (§ 213)

    Löschung grundbücherlicher Eintragungen (§ 214)

    Schutzgebiete nach dem Allgemeinen Berggesetz (§ 215)

    Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 216)

    Anhängige Verfahren (§ 217)

    Bestehende individuelle Verwaltungsakte (§ 218)

    Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes (§ 219)

    Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden (§ 220)

    Verwendung der geschlechtsspezifischen Form (§ 221)

    Berichterstattung (§ 222)

    Inkrafttreten (§ 223)

    Vollziehung (§ 224)

    Artikel I I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen Begriffsbestimmungen

    § 1. Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist 1. „Aufsuchen“ jede mittelbare und unmittelbare Suche nach mineralischen Rohstoffen einschließlich der damit zusammenhängenden vorbereitenden Tätigkeiten sowie das Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen mineralischer Rohstoffe und solche enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit;

    1. „Gewinnen“ das Lösen oder Freisetzen (Abbau) mineralischer Rohstoffe und die damit zusammenhängenden vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten;

    2. „Aufbereiten“ das trocken und/oder naß durchgeführte Verarbeiten von mineralischen Rohstoffen zu verkaufsfähigen Mineralprodukten mittels physikalischer, physikalisch-chemischer und/oder chemischer Verfahren, insbesondere das Zerkleinern, das Trennen, das Anreichern, das Entwässern

      (Eindicken, Filtern, Trocknen, Eindampfen), das Stückigmachen (Agglomerieren,

      Brikettieren, Pelletieren) und das Laugen, sowie die mit den genannten Verfahren zusammenhängenden vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten;

    3. „Speichern“ das Einbringen mineralischer Rohstoffe in gelöstem, flüssigem oder gasförmigem Zustand in geologische Strukturen und die damit zusammenhängenden vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten;

    4. „Sammeln von Mineralien“ das Gewinnen von Mineralen, Mineralgemengen und Gesteinen in Form von Handstücken, die für mineralogisch-petrographische Sammlungen bestimmt sind;

    5. „verlassene Halde“ eine von einer...

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