Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Rates für Forschung und Technologieentwicklung festgelegt wird

Auf Grund des § 17 Abs. 8 des Bundesgesetzes zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung

(Forschungs- und Technologieförderungsgesetz – FTFG), BGBl. Nr. 434/1982, zuletzt geändert Â

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung,

Wissenschaft und Kultur und dem Bundesminister für Finanzen verordnet: Â

Aufwandsentschädigung Â

§ 1. (1) Den Mitgliedern des Rates für Forschung und Technologieentwicklung ist als Abgeltung für Â

ihre Beratungstätigkeit eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zu leisten. Â

(2) Dem Vorsitzenden gebührt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 2180 Euro. Â

(3) Dem stellvertretenden Vorsitzenden gebührt eine monatliche Aufwandsentschädigung von Â

1514 Euro. Â

(4) Den sechs weiteren stimmberechtigten Mitgliedern des Rates für Forschung und Technologieentwicklung gebührt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 726 Euro. Â

Anweisung der Aufwandsentschädigung Â

§ 2. Die Aufwandsentschädigungen sind...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT