Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend mit der das Normenverzeichnis für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge der ASV 2008 aktualisiert wird

477. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der das Normenverzeichnis für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge der ASV 2008 aktualisiert wird

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 202/2013, in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008, BGBl. II Nr. 274/2008, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 89/2013, wird kundgemacht:

1. Die Neufassung des Anhangs XVI der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 ? ASV 2008 betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 08.11.2013 geregelt.
2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Art. 5 Abs. 2 der Aufzüge-Richtlinie 95/16/EG und der Mitteilung der Kommission
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