Rechtssätze nº A19/2019. VfGH. 28-11-2019

ECLIECLI:AT:VFGH:2019:A19.2019
Date28 Noviembre 2019
28.11.2019
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
28.11.2019
Geschäftszahl
A19/2019
Leitsatz
Abweisung einer auf Kostenersatz eingeschränkten Klage auf Grund der Setzung einer zu kurzen (5-
tägigen) Zahlungsfrist zur Forderungsbegleichung
Rechtssatz
Mit am 26 .08.2019 eingelangtem Schreiben forder ten die Kläger die Marktgemeinde Podersdo rf am See
auf, ihnen einen B etrag iHv € 569,48 samt 4 % Zinsen seit 07.12.2017 und d ie Kosten der Mahnung iHv
€ 40,- binnen fünf Tagen zu über weisen. Am 09.09.2019 (16:13 Uhr) wurde der Auftrag der beklagten
Marktgemeinde Podersdorf am See zur Überweisung ei nes Betrages iHv € 649 ,85 an die Rechtsvertreter
der Kläger von einer bestimmten Bank übernommen. Die Klage der Einschreiter wurde am 09.09.2019
(16:34 Uhr) bei der Post aufgegeben.
Da die von der nunmehrigen Klägern in ihrer Mahnung vom 22.08.2019 gesetzte Zahlungsfrist von fünf
Tagen als unangemessen kurz anzusehen ist und die beklagte Marktgemeinde Podersdorf am See ihrer
Zahlungsverpflichtung innerhalb von (üblichen) 14 Tagen vollständig nachgekommen ist, erweist sich
das auf Kosten iHv € 514,78 eingeschränkte Klagsbegehren als unberechtigt.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2019:A19.2019

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT