Rechtssätze nº E1376/2024. VfGH. 20-09-2024

ECLIECLI:AT:VFGH:2024:E1376.2024
Date20 Septiembre 2024
20.09.2024
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
20.09.2024
Geschäftszahl
E1376/2024
Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Strafbarkeit der Erleichterung des
unbefugten Aufenthalts nach einer Bestimmung des FremdenpolizeiG 2005 ; Ausschluss der Stra fbarkeit
für Ehegatten und eingetragene Partner nicht aber bei Lebensgemeinschaften im rechtspolitischen
Gestaltungsspielraum
Rechtssatz
Es liegt im rechtspolitischen Gestalt ungsspielraum des Gesetzgebers, für die Zwecke des §120 Abs9 FPG
zwischen (formalisiert nachweisbaren) Ehen bzw eingetragenen Partnerschaften einer- und (auch
gefestigten) Lebensgemeinschaften andererseits zu unterscheiden. Insofern unterscheidet sich §120 Abs9
FPG von jener Konstellation, die der VfGH in VfSlg 20.082/2016 zu beurteilen hatte, weil dort auch
(bestimmte) Lebensgemeinschaften an sich von der Regelung erfasst waren (und sich auch das
strafprozessuale Aussageverweigerungsrecht von d er verwaltungsstrafrechtlichen Privilegierung des §120
Abs9 FPG unterscheidet).
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2024:E1376.2024

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