Rechtssätze nº E3608/2023. VfGH. 11-12-2024

ECLIECLI:AT:VFGH:2024:E3608.2023
Date11 Diciembre 2024
11.12.2024
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
11.12.2024
Geschäftszahl
E3608/2023
Leitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im Anlassfall
Rechtssatz
Aus Anlass dieser Beschwerde leitete der VfGH gemäß Art140 Abs1 litb B‑VG von Amts wegen ein
Verfahren zur P rüfung der Verfassungsmäßigkeit des §8 Abs3 d es K-VAG ein. Mit E v 11.12.2024,
G110/2024, hob er die Wortfolge "Karfreitag und a m" in §8 Abs3 K-VAG als ver fassungswidrig auf. Das
LVwG Kärnten hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung angewendet. Es ist nach Lage des
Falles of fenkundig, dass ihre Anwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war
und der Beschwerdeführer durch das angefochtenen Erkenntnis wegen Anwendung einer
verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt wurde.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2024:E3608.2023

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