Rechtssätze nº G132/2024. VfGH. 17-09-2024

ECLIECLI:AT:VFGH:2024:G132.2024
Date17 Septiembre 2024
17.09.2024
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
17.09.2024
Geschäftszahl
G132/2024
Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Staat sanwaltschaftsG betreffend das
Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Darlegung konkreter Bedenken
Rechtssatz
Der Antragsteller unterlässt es gänzlich, d arzulegen, mit welcher Verfassungsbesti mmung §35c StAG in
Widerspruch stehen soll. In überprüfbarer Art präzise ausgebreitete Bedenken sind dem Antrag damit
nicht zu entnehmen.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2024:G132.2024

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