Rechtssätze nº G412/2017. VfGH. 26-02-2018

ECLIECLI:AT:VFGH:2018:G412.2017
Date26 Febrero 2018
26.02.2018
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
26.02.2018
Geschäftszahl
G412/2017
Leitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des UW G betr die Sicherung des
Anspruches auf Unterlassung irreführender Geschäftspraktiken durch Erlassung einstweiliger
Verfügungen; Unzulässigkeit des aus Anlass eines Verfahrens betreffend eine ei nstweilige Verfügung
gemäß den Bestimmungen der EO gestellten Antrags
Rechtssatz
Zurückweisung des Antrages auf Aufhebung des §24 UWG und einer näher bezeichnete n Wortfolge in §2
Abs1 UWG.
Stellung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B -VG "im Verfahren betreffend einst weilige
Verfügungen gemäß den Bestimmungen der EO" gemäß Art140 Abs1a B-VG iVm §62a Abs1 Z9 VfGG
nicht zulässig. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diesen Ausnahmetatbestand in §62a Abs1
Mit dem Begriff "einstweilige Verfügungen" in §24 UWG ist das entsprechende Recht sinstitut in der
Exekutionsordnung gemeint und §24 UWG normiert (lediglich) erleichter te Voraussetzunge n für die
Erlassung von einstweiligen Verfügungen im Bereich des Wettbe werbsrechts (in Abweichung von §381
EO); aus diesem Grund handelt es sich bei einem Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung
gemäß §24 UWG um ein "Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen gemäß den Bestimmungen der
EO" iSd §62a Abs1 Z9 VfGG.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2018:G412.2017

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