Rechtssätze nº G77/2024. VfGH. 17-09-2024

ECLIECLI:AT:VFGH:2024:G77.2024
Date17 Septiembre 2024
17.09.2024
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
17.09.2024
Geschäftszahl
G77/2024
Leitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der StPO betreffend das Verfahren zur
Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum
Rechtssatz
Das Vorbringen des Antrags auf Aufhebung des §430 Abs1 Z2 zweiter Satz StPO idF BGB l I 223/2022
lässt die behauptete Verfassungswidrigkeit als so wenig wahrscheinlich erkenn en, dass er keine
hinreichende Aussicht auf Erfolg hat: Es kann de m Gesetzgeber im Lichte von Art2 Abs1 Z5 PersFrSchG
nicht entgegengetreten werden, wenn es Organen der Gerichtsbarkeit er möglicht wird, im Verfahren zur
Unterbringung in einem forensisc h-therapeutischen Zentrum nach §21 StGB auch Klinische Psychologen
als Sachverständige heranzuziehen, wenn ein Sachverständi ger der Psychiatrie nicht oder nicht rechtzeitig
zur Verfügung steht.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2024:G77.2024

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