Rechtssätze nº V224/2025 ua (V224-225/20.... VfGH. 15-06-2026
| ECLI | ECLI:AT:VFGH:2026:V224.2025 |
| Date | 15 June 2026 |
15.06.2026
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
15.06.2026
Geschäftszahl
V224/2025 ua (V224-225/2025-13)
Leitsatz
Gesetzwidrigkeit einer anlässlich des FIS Schiweltcuprennens in Gurgl verhängten
Platzverbotsverordnung mangels Begründung einer "allgemeinen Gefahr" für die Veranstaltung
Rechtssatz
Die "Ve rordnung eines Platzverbotes" der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 10.11.2023, ZIM-VERA-
132/22-2023 war gesetzwidrig.
Die Verhängung eines präventiven Platzverbots setzt eine auf bestimmten Tatsachen beruhende
Gefahrenprognose voraus, die nachvollziehbar zu dem Ergebnis gelangt, dass an einem konkreten Ort
eine "allgemeine Gefahr" für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum oder Umwelt
in großem Ausmaß durch bestimmte (grundsätzlich) gerichtlich strafbare Handlungen entstehen werde;
dies erfordert jeweils eine Prüfung im Einzelfall.
Das Instrument des §36 Abs1 SPG dient nicht dazu, Veranstaltungen vor zu erwartenden bloßen
Störungen durch Dritte, die die Qualität einer allgemeinen Gefahr iSd §16 Abs1 SPG für Leben oder
Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß nicht erreich en, zu
schützen.
Der VfGH kann nicht erkennen, dass die verordnungserlassende Behörde im vorliegenden Fall die
Erlassung des Platzver botes auf "bestimmte Tatsachen" stützen konnte, die eine "allgemeine Gefahr" iSv
§16 Abs1 iVm §36 Abs1 SPG indiziert hätten.
Die Bezirkshauptman nschaft Imst führt in ihrer Äußerung zugunsten der Verhängung des Platzverbotes
anlässlich des FIS Schiweltcups 2023 in Gurgl im Wesentlichen die hohe Zahl zu erwartender Besucher
der Veranstaltung, die Eigenschaft einer Schirennstrecke als "Hochrisikober eich" für Unfälle, die mit
winterlichen Verhältnissen allgemein verbundenen Gefahren, den Schutz der Schirennläufer vor Fans,
den Schutz teurer technischer Ausrüstung vor Beschädigung und die Sicherung eines ungestörten
Veranstaltungsablaufes ins Treffen.
Diese Umstände sind weder im Einzelnen noch in ihrer Gesamtheit geeignet, das Vorliegen bestimmter
Tatsachen darzutun, die im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Verordnung den Schluss auf
"gefährliche Angriffe" oder "kriminelle Verbindungen", sohin auf eine "allgemeine Gefahr" im Sinne der
gesetzlichen Legaldefinition, erlaubt hätten. Ein auf §36 Abs1 SPG gestütztes sicherheitspolizeiliches
Vorgehen lässt sich damit nicht begründen. Der VfGH verkenn t dabei nicht, dass die Verfügung von
örtlichen Betretungsverboten ein sinnvolles Instrument zur Hintanhaltung von veranstaltungstypischen
Gefahren sein kann; allein auf §36 Abs1 SPG lassen sich solche veranstaltungspolizeilichen
Anordnungen nicht stützen.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2026:V224.2025
Um weiterzulesen
Jetzt Kostenlos StartenVollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten