Rechtssätze nº V355/2020 ua. VfGH. 14-07-2020

ECLIECLI:AT:VFGH:2020:V355.2020
Date14 Julio 2020
14.07.2020
www.ris.bka.gv.at Seite 1 von 1
Gericht
Verfassungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
14.07.2020
Geschäftszahl
V355/2020 ua
Leitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung zweier COVID-19-MaßnahmenV einer T iroler
Bezirkshauptmannschaft; kein Eingriff der angefochtenen Aufhebungsverordnungen in die Rechtssphäre
mangels Rechtsanspruchs der antragstellenden Gesellschaft auf Fortbestand der aufgehobenen
Verordnungen
Rechtssatz
Unzulässigkeit der Anträge auf Aufhebung der V der BH Landeck vom 26 .03.2020, LA-KAT-COVID-
EPI/57/20-2020, sowie vom 27.03.2020, LA-KAT-COVID-EPI/5 7/23-2020.
Die antragstellende Gesellsc haft begehrt die Aufhebung von zwei Verordnungen, welche ihrerseits
mehrere bis dahin förmlich in Geltung gestandene, die antragstellende Gesellschaft wirtschaftlich
belastende, teilweise sie auch in ihrer Rechtssphäre berührende Verordnungen aufgehoben haben. Diese
angefochtenen Aufhebungsverordnungen greifen jedoch nicht in die Rechtssphäre der antragstelle nden
Gesellschaft ein, z umal kein Rechtsanspruch der antragstellenden Gesellschaft a uf Fortbestand der
aufgehobenen Verordnungen besteht. Soweit sich die antragstellende Gesellschaft dadurch als belastet
erachtet, dass in zeitlicher Nähe ähnliche, jedoch au f eine a ndere gesetzliche Grundlage gestützte
Verordnungen ergingen, die jedoch nach dem Antragsvorbringen keine Entschädi gungsansprüche
auslösen würden, hätte sich die antragstellende Gesellschaft gegen diese Verord nungen bzw deren
Rechtsgrundlagen wenden müssen. Die Verordnungsprüfungsanträge si nd daher - schon aus diesem
Grund - unzulässig.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VFGH:2020:V355.2020

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