Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (BGBl.

Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 452/1988) hinterlegt bzw.

erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses Übereinkommen gebunden zu erachten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der...

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