Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

  2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

(Ãœbersetzung)

Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) angeschlossen an die Ratifikationsurkunde Gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung Kundgemacht in BGBl. III Nr. 200/2001 erklärt die Regierung der Republik Österreich, dass das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit in seinem Gebiet und auf den in seinem Gebiet eingetragenen Verkehrsmitteln 15 Jahre beträgt; vorbehaltlich der Artikel 4, 6, 7 und 8 des Übereinkommens, darf keine...

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