Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

51.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG wird genehmigt.
2. Die französische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.

Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

[Protokoll in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Anhänge zum Protokoll in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Anhänge zum Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. März 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 3 für Österreich mit 21. Juni 2010 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten bzw. Organisation das Protokoll ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind ihm beigetreten:

Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer Inseln und Grönland), Deutschland, Estland, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Genehmigungsurkunde haben Erklärungen abgegeben:

Europäische Union:

Die Europäische Union hat bei Hinterlegung ihrer Genehmigungsurkunde am 21. Februar 2006 die nachfolgende Erklärung im Einklang mit Art. 26 Abs. 4 abgegeben:

?Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie im Einklang mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Art. 175 Abs. 1, dafür zuständig ist, internationale Abkommen zu schließen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, die zur Verfolgung der nachstehenden Ziele beitragen, umzusetzen:

Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;
Schutz der menschlichen Gesundheit;
umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;
Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sind geeignete Instrumente, mit denen Verbesserungen im Umweltverhalten angeregt...

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