Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde

41.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen[1] abgeändert wurde

[Österreichische Eröffnungsnote in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Singapurische Antwortnote in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Singapurische Antwortnote in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurden am 18. Dezember 2013 bzw. 6. Februar 2014 abgegeben; das Abkommen tritt daher mit 1. Mai 2014 in Kraft.

Faymann

[1] Kundgemacht in BGBl. III Nr. 248/2002 idF BGBl. III Nr. 39/2010.

BGBl. III Nr. 41/2014

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem


Österreichische Eröffnungsnote in deutscher Sprache

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