Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts "INTERACT Office Vienna 2021-2027" durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-Verordnung

4.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.

Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a BVereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts ?INTERACT Office Vienna 2021-2027? durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Art. 46 Abs. 3 der Interreg-VerordnungVG über die Verwaltungsüberprüfung des Projekts ?INTERACT Office Vienna 2021-2027? durch das Land Wien als Kontrollinstanz gemäß Artikel 46, Absatz 3, der Interreg-Verordnung

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, ? im Folgenden Vertragsparteien genannt ? kommen überein, gemäß Art. 15a BDer Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, ? im Folgenden Vertragsparteien genannt ? kommen überein, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für die Verwaltungsüberprüfung des Projekts ?INTERACT Office Vienna...

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