Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006)

17. Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006) Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. TeilRegelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
§ 1. Regelungsgegenstand
§ 2. Begriffsbestimmungen
2. TeilVergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
1. HauptstückGeltungsbereich, Grundsätze
1. AbschnittPersönlicher Geltungsbereich
§ 3. Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber
2. AbschnittAuftragsarten
§ 4. Bauaufträge
§ 5. Lieferaufträge
§ 6. Dienstleistungsaufträge
§ 7. Baukonzessionsverträge
§ 8. Dienstleistungskonzessionsverträge
§ 9. Abgrenzungsregelungen
3. AbschnittAusnahmen vom Geltungsbereich
§ 10. Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren
§ 11. Dienstleistungskonzessionsverträge
4. AbschnittSchwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
§ 12. Schwellenwerte
§ 13. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes
§ 14. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen und Baukonzessionsverträgen
§ 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen
§ 16. Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen
§ 17. Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen
§ 18. Änderung der Schwellen- oder Loswerte
5. AbschnittGrundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen
§ 19. Grundsätze des Vergabeverfahrens
§ 20. Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter
§ 21. Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe
§ 22. Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen
§ 23. Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte
§ 24. Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis
2. HauptstückArten und Wahl der Vergabeverfahren
1. AbschnittArten der Vergabeverfahren
§ 25. Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen
§ 26. Arten des Wettbewerbes
2. AbschnittWahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
§ 27. Wahl des offenen und des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung
§ 28. Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Bauaufträgen
§ 29. Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Lieferaufträgen
§ 30. Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Dienstleistungsaufträgen
§ 31. Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion
§ 32. Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
§ 33. Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems
§ 34. Wahl des wettbewerblichen Dialoges
§ 35. Wahl des Wettbewerbes
§ 36. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
3. AbschnittNur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren
§ 37. Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
§ 38. Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens
§ 39. Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes
§ 40. Zusätzliche Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung
§ 41. Direktvergabe
§ 42. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren
3. HauptstückBestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren
1. AbschnittWege der Informationsübermittlung
§ 43. Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern
2. AbschnittÜbermittlung von Unterlagen an die Europäische Kommission
§ 44. Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber
§ 45. Übermittlung von sonstigen Unterlagen
3. AbschnittBekanntmachungen
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen
§ 46. Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen
§ 47. Berichtigung von Bekanntmachungen
§ 48. Veröffentlichung eines Beschafferprofils
§ 49. Freiwillige Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene
2. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich
§ 50. Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene
§ 51. Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen
§ 52. Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
§ 53. Bekanntmachung einer Vorinformation
§ 54. Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen
3. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
§ 55. Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien
4. AbschnittFristen
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Fristen
§ 56. Berechnung der Fristen
§ 57. Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen
§ 58. Übermittlungs- und Auskunftsfristen
2. UnterabschnittReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
§ 59. Teilnahmefristen
§ 60. Angebotsfristen
3. UnterabschnittVerkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich
§ 61. Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation
§ 62. Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien
§ 63. Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit
4. UnterabschnittReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
§ 64. Teilnahmefristen
§ 65. Angebotsfristen
5. UnterabschnittVerkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich
§ 66. Verkürzte Angebotsfristen bei Verwendung elektronischer Medien
§ 67. Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen
5. AbschnittEignung der Unternehmer
1. UnterabschnittVon der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer
§ 68. Ausschlussgründe
2. UnterabschnittEignungsanforderungen und Eignungsnachweise
§ 69. Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
§ 70. Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber
§ 71. Nachweis der Befugnis
§ 72. Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit
§ 73. Beurteilung der besonderen beruflichen Zuverlässigkeit
§ 74. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
§ 75. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
§ 76. Nachweis der Leistungsfähigkeit durch andere Unternehmer und in Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
§ 77. Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement
3. UnterabschnittSonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich
§ 78. Möglichkeit des Absehens vom Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
6. AbschnittDie Ausschreibung
1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen
§ 79. Grundsätze der Ausschreibung
§ 80. Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
§ 81. Alternativangebote
§ 82. Abänderungsangebote
§ 83. Subunternehmerleistungen
§ 84. Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
§ 85. Arten und Mittel zur Sicherstellung
§ 86. Vadium
§ 87. Barrierefreies Bauen
§ 88. Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen und Beistellung sonstiger Unterlagen
§ 89. Kosten der Ausschreibungsunterlagen
§ 90. Berichtigung der Ausschreibung
2. UnterabschnittBesondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote
§ 91. Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote
§ 92. Kommunikationswege
§ 93. Dokumentenformate
§ 94. Verschlüsselung
3. UnterabschnittDie Leistungsbeschreibung
§ 95. Arten der Leistungsbeschreibung
§ 96. Grundsätze der Leistungsbeschreibung
§ 97. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses
§ 98. Technische Spezifikationen
4. UnterabschnittBestimmungen über den Leistungsvertrag
§ 99. Vertragsbestimmungen
5. UnterabschnittSonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich
§ 100. Wahl des Zuschlagsprinzips
7. AbschnittAblauf einzelner Vergabeverfahren
§ 101. Ablauf des offenen Verfahrens
§ 102. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
§ 103. Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
§ 104. Ablauf des nicht offenen Verfahrens
§ 105. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
8. AbschnittDas Angebot
1. UnterabschnittAllgemeine Regelungen für Angebote
§ 106. Allgemeine Bestimmungen
§ 107. Form der Angebote
§ 108. Inhalt der Angebote
§ 109. Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung
§ 110. Einreichen der Angebote in Papierform
§ 111. Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote
§ 112. Zuschlagsfrist
2. UnterabschnittBesondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
§ 113. Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote
§ 114. Form, Verschlüsselung und sichere Signatur des Angebotes
§ 115. Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen
§ 116. Verordnungsermächtigung
9. AbschnittDas Zuschlagsverfahren
1. UnterabschnittEntgegennahme und Öffnung von Angeboten in Papierform
§ 117. Entgegennahme und Verwahrung der Angebote
§ 118. Öffnung der Angebote
2. UnterabschnittEntgegennahme und Öffnung von elektronisch übermittelten Angeboten
§ 119. Entgegennahme der Angebote
§ 120. Speicherung der Angebote
§ 121. Öffnung elektronisch übermittelter Angebote
3. UnterabschnittPrüfung der
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