Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006)
17. Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006) Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
| 1. TeilRegelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen | |
| § 1. | Regelungsgegenstand |
| § 2. | Begriffsbestimmungen |
| 2. TeilVergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber | |
| 1. HauptstückGeltungsbereich, Grundsätze | |
| 1. AbschnittPersönlicher Geltungsbereich | |
| § 3. | Öffentliche Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verpflichtete Auftraggeber |
| 2. AbschnittAuftragsarten | |
| § 4. | Bauaufträge |
| § 5. | Lieferaufträge |
| § 6. | Dienstleistungsaufträge |
| § 7. | Baukonzessionsverträge |
| § 8. | Dienstleistungskonzessionsverträge |
| § 9. | Abgrenzungsregelungen |
| 3. AbschnittAusnahmen vom Geltungsbereich | |
| § 10. | Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommene Vergabeverfahren |
| § 11. | Dienstleistungskonzessionsverträge |
| 4. AbschnittSchwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes | |
| § 12. | Schwellenwerte |
| § 13. | Allgemeine Bestimmungen betreffend die Berechnung des geschätzten Auftragswertes |
| § 14. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Bauaufträgen und Baukonzessionsverträgen |
| § 15. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen |
| § 16. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen |
| § 17. | Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen und von dynamischen Beschaffungssystemen |
| § 18. | Änderung der Schwellen- oder Loswerte |
| 5. AbschnittGrundsätze des Vergabeverfahrens und allgemeine Bestimmungen | |
| § 19. | Grundsätze des Vergabeverfahrens |
| § 20. | Allgemeine Bestimmungen über Bewerber und Bieter |
| § 21. | Vorbehaltene Aufträge für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe |
| § 22. | Allgemeine Bestimmungen betreffend die Vergabe von Leistungen und Teilleistungen |
| § 23. | Vertraulichkeit von Unterlagen betreffend ein Vergabeverfahren, Verwertungsrechte |
| § 24. | Allgemeine Bestimmungen betreffend den Preis |
| 2. HauptstückArten und Wahl der Vergabeverfahren | |
| 1. AbschnittArten der Vergabeverfahren | |
| § 25. | Arten der Verfahren zur Vergabe von Aufträgen |
| § 26. | Arten des Wettbewerbes |
| 2. AbschnittWahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich | |
| § 27. | Wahl des offenen und des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung |
| § 28. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Bauaufträgen |
| § 29. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Lieferaufträgen |
| § 30. | Wahl des Verhandlungsverfahrens bei Dienstleistungsaufträgen |
| § 31. | Arten der elektronischen Auktion und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion |
| § 32. | Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung |
| § 33. | Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems und Vergabe von Aufträgen auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems |
| § 34. | Wahl des wettbewerblichen Dialoges |
| § 35. | Wahl des Wettbewerbes |
| § 36. | Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren |
| 3. AbschnittNur im Unterschwellenbereich zugelassene Vergabeverfahren | |
| § 37. | Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| § 38. | Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens |
| § 39. | Zusätzliche Möglichkeit der Wahl des Wettbewerbes |
| § 40. | Zusätzliche Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung |
| § 41. | Direktvergabe |
| § 42. | Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren |
| 3. HauptstückBestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren | |
| 1. AbschnittWege der Informationsübermittlung | |
| § 43. | Übermittlung von Unterlagen oder Informationen zwischen Auftraggebern und Unternehmern |
| 2. AbschnittÜbermittlung von Unterlagen an die Europäische Kommission | |
| § 44. | Statistische Verpflichtungen der Auftraggeber |
| § 45. | Übermittlung von sonstigen Unterlagen |
| 3. AbschnittBekanntmachungen | |
| 1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Bekanntmachungen | |
| § 46. | Bekanntmachung der Vergabe von Leistungen |
| § 47. | Berichtigung von Bekanntmachungen |
| § 48. | Veröffentlichung eines Beschafferprofils |
| § 49. | Freiwillige Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene |
| 2. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Oberschwellenbereich | |
| § 50. | Bekanntmachungen auf Gemeinschaftsebene |
| § 51. | Verwendung des CPV bei Bekanntmachungen |
| § 52. | Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien |
| § 53. | Bekanntmachung einer Vorinformation |
| § 54. | Bekanntgabe von vergebenen Aufträgen, Wettbewerbsergebnissen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen |
| 3. UnterabschnittBesondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich | |
| § 55. | Bekanntmachungen in Österreich und in sonstigen Medien |
| 4. AbschnittFristen | |
| 1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über Fristen | |
| § 56. | Berechnung der Fristen |
| § 57. | Grundsätze für die Bemessung und Verlängerung von Fristen |
| § 58. | Übermittlungs- und Auskunftsfristen |
| 2. UnterabschnittReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich | |
| § 59. | Teilnahmefristen |
| § 60. | Angebotsfristen |
| 3. UnterabschnittVerkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich | |
| § 61. | Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren nach Vorinformation |
| § 62. | Verkürzte Angebots- und Teilnahmefristen bei Verwendung elektronischer Medien |
| § 63. | Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen im beschleunigten Verfahren bei Dringlichkeit |
| 4. UnterabschnittReguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich | |
| § 64. | Teilnahmefristen |
| § 65. | Angebotsfristen |
| 5. UnterabschnittVerkürzte Fristen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich | |
| § 66. | Verkürzte Angebotsfristen bei Verwendung elektronischer Medien |
| § 67. | Verkürzte Teilnahme- und Angebotsfristen |
| 5. AbschnittEignung der Unternehmer | |
| 1. UnterabschnittVon der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließende Unternehmer | |
| § 68. | Ausschlussgründe |
| 2. UnterabschnittEignungsanforderungen und Eignungsnachweise | |
| § 69. | Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung |
| § 70. | Verlangen der Nachweise durch den Auftraggeber |
| § 71. | Nachweis der Befugnis |
| § 72. | Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit |
| § 73. | Beurteilung der besonderen beruflichen Zuverlässigkeit |
| § 74. | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit |
| § 75. | Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit |
| § 76. | Nachweis der Leistungsfähigkeit durch andere Unternehmer und in Bieter- und Arbeitsgemeinschaften |
| § 77. | Qualitätssicherungsnormen und Normen für Umweltmanagement |
| 3. UnterabschnittSonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich | |
| § 78. | Möglichkeit des Absehens vom Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit |
| 6. AbschnittDie Ausschreibung | |
| 1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen | |
| § 79. | Grundsätze der Ausschreibung |
| § 80. | Inhalt der Ausschreibungsunterlagen |
| § 81. | Alternativangebote |
| § 82. | Abänderungsangebote |
| § 83. | Subunternehmerleistungen |
| § 84. | Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen |
| § 85. | Arten und Mittel zur Sicherstellung |
| § 86. | Vadium |
| § 87. | Barrierefreies Bauen |
| § 88. | Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen und Beistellung sonstiger Unterlagen |
| § 89. | Kosten der Ausschreibungsunterlagen |
| § 90. | Berichtigung der Ausschreibung |
| 2. UnterabschnittBesondere Ausschreibungsbestimmungen betreffend elektronisch einzureichende Angebote | |
| § 91. | Festlegungen für die Abgabe elektronischer Angebote |
| § 92. | Kommunikationswege |
| § 93. | Dokumentenformate |
| § 94. | Verschlüsselung |
| 3. UnterabschnittDie Leistungsbeschreibung | |
| § 95. | Arten der Leistungsbeschreibung |
| § 96. | Grundsätze der Leistungsbeschreibung |
| § 97. | Erstellung eines Leistungsverzeichnisses |
| § 98. | Technische Spezifikationen |
| 4. UnterabschnittBestimmungen über den Leistungsvertrag | |
| § 99. | Vertragsbestimmungen |
| 5. UnterabschnittSonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich | |
| § 100. | Wahl des Zuschlagsprinzips |
| 7. AbschnittAblauf einzelner Vergabeverfahren | |
| § 101. | Ablauf des offenen Verfahrens |
| § 102. | Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung |
| § 103. | Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung |
| § 104. | Ablauf des nicht offenen Verfahrens |
| § 105. | Ablauf des Verhandlungsverfahrens |
| 8. AbschnittDas Angebot | |
| 1. UnterabschnittAllgemeine Regelungen für Angebote | |
| § 106. | Allgemeine Bestimmungen |
| § 107. | Form der Angebote |
| § 108. | Inhalt der Angebote |
| § 109. | Besondere Bestimmungen über den Inhalt der Angebote bei funktionaler Leistungsbeschreibung |
| § 110. | Einreichen der Angebote in Papierform |
| § 111. | Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote |
| § 112. | Zuschlagsfrist |
| 2. UnterabschnittBesondere Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote | |
| § 113. | Allgemeine Bestimmungen für elektronisch übermittelte Angebote |
| § 114. | Form, Verschlüsselung und sichere Signatur des Angebotes |
| § 115. | Sicheres Verketten von Angebotsbestandteilen |
| § 116. | Verordnungsermächtigung |
| 9. AbschnittDas Zuschlagsverfahren | |
| 1. UnterabschnittEntgegennahme und Öffnung von Angeboten in Papierform | |
| § 117. | Entgegennahme und Verwahrung der Angebote |
| § 118. | Öffnung der Angebote |
| 2. UnterabschnittEntgegennahme und Öffnung von elektronisch übermittelten Angeboten | |
| § 119. | Entgegennahme der Angebote |
| § 120. | Speicherung der Angebote |
| § 121. | Öffnung elektronisch übermittelter Angebote |
| 3. UnterabschnittPrüfung der |
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