Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde, mit der die APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV) geändert wird

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BUNDESGESETZBLATT
R DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 27. August 2024 Teil II
230. Verordnung: Änderung der APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung
230. Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde, mit der die APAB-
Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV) geändert wird
Auf Grund des § 21 Abs. 8 des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes APAG, BGBl. I Nr. 83/2016,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/2018, wird mit Zustimmung des Bundesministers
für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die Finanzierung der Kosten im
Zusammenhang mit Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB-
Inspektionsfinanzierungsverordnung APAB-IFV), BGBl. II Nr. 149/2 017, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Z 2 wird der Höchstbetrag des Budgets von 600 000 auf 800 000 Euro angehoben .
2. In § 2 wird der Betrag für die ersten fünf Prüfungsaufträge von 300 auf 400 Euro sowie der Betrag
für jeden weiteren Prüfungsauftrag von 1 500 auf 2 000 Euro angehoben.
Hofbauer Komarek

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