Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die modulare Grundausbildung für den Kanzleidienst der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für den Gerichtsvollzieherinnen- und Gerichtsvollzieherdienst (modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung – MKGAV), die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die modulare Grundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v2 in der Justizverwaltung (Modulare Justizverwaltungsgrundausbildungs-Verordnung – MJvG-V) und die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte geändert werden (Grundausbildungs-Novelle 2024 für den Verwaltungsdienst der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften)
Jurisdiction | Austria |
Gazette Issue | 320/2024 |
ELI | https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/320/20241122 |
Record Number | BGBLA_2024_II_320 |
Issuer | BMJ (Bundesministerium für Justiz) |
Published date | 22 Noviembre 2024 |
BGBl. II - Ausgegeben am 22. November 2024 - Nr. 320 1 von 1
www.ris.bka.gv.at
Anlage 1
(Grundlagenmodule Kanzlei)
Lehrplan und Lernziele
Einführungsmodul
Inhalte
Dauer
Behördenordnung und -aufbau in Grundzügen
ein Tag
Kommunikation und Berufsethos
Grundlagen der Informationstechnologie in der Justiz, Basiskenntnisse in der
digitalen Akten- und Verfahrensführung
vier Tage
Gesamt
fünf Tage
Ziel: Überblick über relevantes Grundwissen und Kommunikation in der Justiz; Erlernen der für die
tägliche Arbeit erforderlichen Anwendungen im Bereich der IT und der digitalen Aktenführung
Grundmodul
Inhalte
Dauer
Wiederholung der Inhalte aus dem Einführungsmodul und Vertiefung
ein Tag
Kommunikation
zwei Tage
Behördenordnung und -aufbau vertiefend
ein Tag
Grundlagen des Dienstrechts und Compliance
ein Tag
Grundlagenwissen über die Verfahrensarten bei den ordentlichen Gerichten
ein Tag
Grundkenntnisse in der digitalen Akten- und Verfahrensführung
zwei Tage
Wiederholung
ein Tag
Prüfung
ein Tag
Gesamt
zehn Tage
Ziel: Erwerb der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für alle Bediensteten
im Kanzleibereich und bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sind
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