Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung und die Reservenmeldungsverordnung geändert werden

JurisdictionAustria
Published date30 October 2025
Record NumberBGBLA_2025_II_235
ELIhttps://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/235/20251030
Gazette Issue235/2025
IssuerFinanzmarktaufsichtsbehörde
Anlage A1e zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung – VERA-V) Stille Reserven und Lasten gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 5 und Paragraph 7, Absatz eins, VERA-V A. UGB-Meldung

Grundgeschäfte

Sicherungsderivate2

Stille Reserven (+) /Stille Lasten (-)

Buchwert

Beizulegender Zeitwert gemäß Paragraph 189 a, Ziffer 4, UGB1

Absicherungen von Wertänderungen3

Absicherung zukünftiger Zahlungsströme und erwarteter Transaktionen4

Beizulegender Zeitwert abzüglich etwaiger Drohverlust-rückstellungen (+/-)

Aktiva

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind

5

xxx

Forderungen an Kreditinstitute

5

xxx

Forderungen an Kunden

5

xxx

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

5

xxx

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

5

xxx

Beteiligungen

5

xxx

Anteile an verbundenen Unternehmen

5

xxx

Grundstücke und Gebäude

5

xxx

xxx

Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite

xxx

xxx

xxx

xxx

Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme

xxx

xxx

xxx

xxx

Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag

xxx

xxx

Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar

xxx

xxx

Passiva

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

5

xxx

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

5

xxx

Verbriefte Verbindlichkeiten

5

xxx

Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen

xxx

xxx

Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Passivseite

xxx

xxx

xxx

xxx

Absicherung zukünftig erwarteter Zahlungsströme

xxx

xxx

xxx

xxx

Sonstige Informationen

Macro-Hedge

xxx

xxx

xxx

xxx

1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Interne Derivate werden bei der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen für Sicherungsderivate gemäß AFRAC 15 externen Derivaten gleichgestellt. Beispiel: Ein Sicherungsderivat weist einen negativen Marktwert ("clean present value") von 11 GE auf. Davon entfallen 10 GE auf den effektiven und 1 GE auf den ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung. Da für den Erfolg aus dem ineffektiven Teil der Sicherungsbeziehung eine Drohverlustrückstellung zu bilden ist, ist in den beiden Spalten ein Wert von -10 GE (= -11+1) zu berücksichtigen.
3 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges: Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um eine Micro-Hedge Beziehung gemäß AFRAC-Stellungnahme 15 sind die entsprechenden Werte in der Zeile des korrespondierenden Grundgeschäfts anzugeben. Handelt es sich bei einer Sicherungsbeziehung um einen Gruppen-Hedge gemäß AFRAC Stellungnahme 15 oder einen Macro-Hedge gemäß FMA-Rundschreiben 06/2012, sind die entsprechenden Werte aus den entsprechenden Sicherungsderivaten in den dafür vorgesehenen Zeilen, „Gruppen-Hedge zur Absicherung von Wertänderungen der Aktivseite“ bzw. „Macro-Hedge“, anzugeben.
4 Angabe exklusive allfälliger Zinsabgrenzungen. Keine Unterscheidung von Mikro- und Gruppen-Hedges.
5 Entspricht Anlage A1a der VERA-V Meldung und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.
B. IFRS-Meldung

Stille Reserven (+)
/ Stille Lasten (-)

Buchwert

Beizulegender Zeitwert1

Aktiva

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte

2

hievon: Schuldverschreibungen

2

hievon: Darlehen und Kredite

2

Assoziierte Unternehmen

2

Sachanlagen und Investment Property

2

Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer zum Stichtag

Aktiva mit stillen Reserven/Lasten, nicht zugerechnet dem LCR HQLA-Puffer, aber handelbar

Passiva

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

2

hievon: Einlagen

2

hievon: Begebene Schuldverschreibungen

2

hievon: Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

2

1 Angabe inklusive allfälliger Zinsabgrenzungen.
2 Entspricht der Verordnung (EU) 2015/534 (F01.01, F01.02) und ist daher nicht nochmals zu übermitteln.

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