Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung geändert wird
Jurisdiction | Austria |
Gazette Issue | 168/2024 |
ELI | https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/168/20240628 |
Record Number | BGBLA_2024_II_168 |
Issuer | BMAW (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft) |
Published date | 28 June 2024 |
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 28. Juni 2024 | Teil II |
168. Verordnung: | Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung |
Auf Grund des Paragraph 69, Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022, und die Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2023,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordnet:
Novellierungsanordnung 1,Paragraph 3, Absatz 4, Ziffer 2, lautet:
„2. das Kostenblatt gemäß Paragraph 3 a, zu verwenden und“
Novellierungsanordnung 2,In Paragraph 3, Absatz 4, entfällt die bisherige Ziffer 3 und erhält die bisherige Ziffer 4, die Ziffernbezeichnung „3.“.
Novellierungsanordnung 3,Nach Paragraph 3, wird folgender Paragraph 3 a, eingefügt:
- Absatz einsDer Vermittler hat Interessenten das Kostenblatt bei erster Kontaktaufnahme sowie in Werbeunterlagen (zB Internet) zugänglich zu machen.
- Absatz 2Im Kostenblatt sind
- Ziffer einsder Preis der Vermittlungstätigkeit,
- Ziffer 2Leistungsinhalt der Vermittlung durch den Vermittler unter Angabe der für die einzelnen Leistungsinhalte anfallenden Kosten sowie die anfallenden Gesamtkosten,
- Ziffer 3Angaben zu den laufenden Kosten, sofern solche angeboten werden, sowie die dafür anfallenden Kosten,
- Ziffer 4Zahlungsmodalitäten und
- Ziffer 5Angabe, ob der Vermittler Inkassovollmacht für Personenbetreuer anbietet,
transparent darzustellen.“
Novellierungsanordnung 4,Paragraph 4, samt Überschrift lautet:
„Information vor Abschluss des Organisationsvertrages- Absatz einsDer Vermittler hat vor Abschluss des Organisationsvertrages den Personenbetreuer jedenfalls über Folgendes aufzuklären:
- Ziffer einsdie Notwendigkeit des Vorliegens einer aufrechten Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Personenbetreuung jedenfalls im Zeitpunkt des Abschlusses des Betreuungsvertrages (Paragraph 2, der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2007,, in der jeweils geltenden Fassung),
- Ziffer 2die gemäß Paragraph 159, GewO 1994 zulässigen Tätigkeiten,
- Ziffer 3die gemäß Paragraph 160, GewO 1994...
Um weiterzulesen
Jetzt Kostenlos StartenVollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten

Vollständigen Zugriff mit einer kostenlosen 7-Tage-Testversion freischalten
Verändern Sie Ihre juristische Recherche mit vLex
-
Vollständiger Zugriff auf die größte Sammlung von Common-Law-Rechtsprechung auf einer einzigen Plattform
-
Erstellen Sie KI-generierte Fallzusammenfassungen, die wichtige rechtliche Fragen sofort hervorheben
-
Erweiterte Suchfunktionen mit präzisen Filter- und Sortieroptionen
-
Umfassende juristische Inhalte mit Dokumenten aus über 100 Gerichtsbarkeiten
-
Vertraut von 2 Millionen Fachleuten, einschließlich führender internationaler Kanzleien
-
Greifen Sie auf KI-gestützte Recherche mit Vincent AI zu: Suchanfragen in natürlicher Sprache mit verifizierten Zitaten
