Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden

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BUNDESGESETZBLATT
R DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 31. Oktober 2024 Teil II
296. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung BMHS sowie der Prüfungsordnung
Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
296. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der
die Prüfungsordnung BMHS und die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für
Berufstätige an BMHS geändert werden
Artikel 1
Änderung der Prüfungsordnung BMHS
Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2024, wird verordnet:
Die Pr üfungsordnung BMH S, BGBl. II Nr. 177/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. II Nr. 362/2023, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt in der den § 7 betreffenden Zeile im Klammerausdruck die Wendung
„, Abschlussarbeit“.
2. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die die §§ 27, 30, 32a, 36, 46, 49, 62, 65, 71 sowie 88a betreffenden
Zeilen.
3. Im Inhaltsverzeichnis lautet der 14b. Unterabschnitt samt Überschrift:
„14b. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung
§ 67f.
Klausurprüfung
§ 67g.
Mündliche Prüfung“
4. Im Inhaltsverzeichnis lautet die den 20b. Unterabschnitt betreffende Überschrift:
20b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung für den Aufbaulehrgang an der Bildungsanstalt für
Elementarpädagogik
5. § 2 Abs. 4 lautet:
„(4) Die Hauptprüfung besteht aus
1. einer Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen
Kompensationsprüfungen und
2. einer mündlichen Prüfung bestehend aus mündlichen Teilprüfungen und
3. an den in § 1 Abs. 1 Z 1 und 4 bis 6 genannten höheren Schulen zusätzlich aus einer
abschließenden Arbeit in Form einer Diplomarbeit einschließlich deren Präsentation und
Diskussion.“

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