Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule sowie die Schulveranstaltungenverordnung 1995 geändert werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Jurisdiction | Austria |
Gazette Issue | 298/2024 |
ELI | https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/298/20241031 |
Record Number | BGBLA_2024_II_298 |
Issuer | BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) |
Published date | 31 October 2024 |
Die Polytechnische Schule hat im Sinne des Paragraph 28, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihr weiteres Leben vorzubereiten und bestmöglich für den Eintritt in Lehre und Berufsschule (im Folgenden: Duale Ausbildung) oder weiterführende Schulen zu qualifizieren.
Das Bildungsziel der Polytechnischen Schule ist auf eine Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung, eine umfassende Berufsorientierung, die Vermittlung einer Berufsgrundbildung sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen ausgerichtet.
Im Sinne der Berufsorientierung tragen alle Unterrichtsgegenstände dazu bei, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre weiteren Bildungs- und Ausbildungswege entlang persönlicher Interessen, Begabungen und Fähigkeiten eigenständig zu gestalten.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zu geben, charakteristische Tätigkeiten unterschiedlicher Berufsfelder bzw. Berufe praktisch zu erproben sowie gemachte Erfahrungen zu reflektieren. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler bei der persönlichen Entscheidung über ihren weiteren (Aus-)Bildungsweg unterstützt werden.
Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Einstieg in die Duale Ausbildung oder weiterführende Schulen erleichtern sollen.
Die Absolventinnen und Absolventen der Polytechnischen Schule
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Strichaufzählungverfügen über solide Grundlagen und gesicherte Grundkompetenzen für einen erfolgreichen Übertritt in weiterführende (Aus-)Bildungen,
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Strichaufzählungkennen ihre Stärken und Schwächen, können die Anforderungen unterschiedlicher Berufe mit ihren eigenen Fähigkeiten vergleichen sowie ihren Berufswunsch begründen,
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Strichaufzählunghaben sich Ziele für ihre persönlichen Lebens- und Berufswünsche erarbeitet, und können geeignete Ausbildungsmöglichkeiten zur Erreichung ihrer Ziele beschreiben,
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Strichaufzählungkennen die Anforderungen, die die Arbeitswelt ua. zu Arbeitseinstellungen und Umgangsformen, hat und vergleichen ihre eigenen Einstellungen in Hinblick auf diese,
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Strichaufzählungkönnen Eigeninitiative entwickeln, Verantwortung übernehmen und sowohl selbstständig als auch im Team arbeiten,
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Strichaufzählungkönnen Feedback einholen und geben sowie mit Kritik konstruktiv umgehen,
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Strichaufzählungkönnen unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenzen Alltagssituationen sowie einfache fachbereichsspezifische Herausforderungen bewältigen,
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Strichaufzählungkönnen selbstbewusst nach außen auftreten und nutzen ihre Kreativität einerseits zur Bereicherung ihrer Allgemeinbildung und andererseits zur Stärkung ihrer Lösungskompetenz,
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Strichaufzählungkennen unterschiedliche Lerntechniken und Lernstrategien und können die für sie passenden im Sinne des lebenslangen Lernens für weiterführende (Aus-)Bildungen nutzen.
Der Lehrplan der Polytechnischen Schule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Der Rahmencharakter des Lehrplans räumt den Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Aufbereitung, der Anordnung und Gliederung der Lehrplaninhalte sowie der Festlegung von Unterrichtsmethoden und -mitteln ein.
Alternative Pflichtgegenstände ermöglichen die Berücksichtigung der beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler und sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefasst.
Um besonderen regionalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt römisch III).
B. FachbereicheDie Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern bzw. weiterführenden Ausbildungen entsprechen und aus einem Bündel alternativer Pflichtgegenstände bestehen, angeboten. Die Fachbereiche vermitteln grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und eröffnen eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten bzw. weiterführenden (Aus-)Bildungswegen.
Gemäß den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der standortbezogenen Gegebenheiten sind möglichst viele verschiedene Fachbereiche zur Wahl anzubieten. Die Schülerinnen und Schüler haben nach der Orientierungsphase (siehe Abschnitt römisch II, Unterabschnitt C) einen Fachbereich zu wählen, wobei gemäß Paragraph 11, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, ein späterer Wechsel des Fachbereichs auf Ansuchen der Schülerin bzw. des Schülers von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter bewilligt werden kann.
Die Fachbereiche gliedern sich in Fachbereiche des Clusters Technik
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StrichaufzählungFachbereich Bau,
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StrichaufzählungFachbereich Elektro,
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StrichaufzählungFachbereich Holz sowie
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StrichaufzählungFachbereich Metall
und die Fachbereiche des Clusters Dienstleistungen
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StrichaufzählungFachbereich Handel und Büro,
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StrichaufzählungFachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie
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StrichaufzählungFachbereich Tourismus.
An jedem Standort sind je nach Schülerinnen- und Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend bzw. in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, dass Fachbereiche kombiniert werden. Darüber hinaus können, falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft es erfordern, zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vorgesehen werden (siehe Abschnitt römisch III).
C. Phasen des UnterrichtsjahresZu Beginn des Unterrichtsjahres stehen eine Orientierungsphase sowie eine optionale Schwerpunktphase. Daran anschließend folgt die Intensivierung der Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich.
Orientierungsphase
Eine Orientierungsphase (Paragraph 11, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes) dient den Schülerinnen und Schülern zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennen zu lernen. Die Dauer der Orientierungsphase hat mindestens vier Wochen und längstens acht Wochen zu betragen.
Schwerpunktphase
In Schulen, die mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche anbieten, kann eine Schwerpunktphase vorgesehen werden. Für kombinierte Fachbereiche kann die Schwerpunktphase entfallen.
In der Schwerpunktphase, die an die Orientierungsphase anschließt und spätestens mit Ende des 1. Semesters aufhört, werden die alternativen Pflichtgegenstände Fachkunde und Fachpraxis des gewählten Fachbereichs (Schwerpunkt) durch Lehrplaninhalte (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) von bis zu zwei anderen Fachbereichen (Ergänzungsbereich) ergänzt.
Die Bezeichnung, die Lehrplaninhalte sowie das Unterrichtsausmaß des Ergänzungsbereichs sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei für den Unterricht im Ergänzungsbereich zumindest 16 Unterrichtsstunden über die gesamte Schwerpunktphase heranzuziehen sind.
Durch den Unterricht im Ergänzungsbereich erhalten Schülerinnen und Schüler spezifische Einblicke in weitere Berufsfelder und können so neue Perspektiven für ihre Berufswahl gewinnen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist eine Dauer von zumindest acht Wochen für die Schwerpunktphase zweckmäßig. Für die Umsetzung des Unterrichtes im Ergänzungsbereich sind auch projektorientierte Arbeitsphasen unterschiedlicher Dauer geeignet.
Berufspraktische Tage
Berufspraktische Tage sind in der Jahresunterrichtsplanung vorzusehen.
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