Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die Berufsausbildung im Lehrberuf Medienfachkraft (Medienfachkraft-Ausbildungsordnung)
| Jurisdiction | Austria |
| Published date | 07 July 2025 |
| Record Number | BGBLA_2025_II_142 |
| ELI | https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2025/142/20250707 |
| Gazette Issue | 142/2025 |
| Issuer | BMWET (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus) |
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www.ris.bka.gv.at
BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 7. Juli 2025 Teil II
142. Verordnung: Medienfachkraft-Ausbildungsordnung
142. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus über die
Berufsausbildung im Lehrberuf Medienfachkraft (Medienfachkraft-Ausbildungsordnung)
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023 und der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025,
BGBl. I Nr. 10/2025, wird verordnet:
Lehrberuf Medienfachkraft
§ 1. (1) Der Lehrberuf Medienfachkraft ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei
Jahren eingerichtet.
(2) Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen allgemeinen Teil ist einer der folgenden Schwer-
punkte auszubilden:
1. Webdesign,
2. Grafik und Print,
3. Digitalmarketing,
4. Video- und Audiogestaltung.
(3) Eine Kombination der Schwerpunkte ist nicht möglich, es können aber einzelne Inhalte des nicht
ausgebildeten Schwerpunktes zusätzlich ausgebildet werden.
(4) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist die
Lehrberufsbezeichnung gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen.
(5) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag u nd im Lehrabschlussprüfungszeugnis
durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.
Berufsprofil und Berufsbild
Berufsprofil
§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt
die Medienfachkraft über die in den Abs. 2 und 3 folgenden beruflichen Ko mpetenzen.
(2) Fachliche Kompetenzen (Kompetenzbereiche 4 bis 8):
1. Schwerpunkt Webdesign:
a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Webdesign arb eitet an der Entwicklung von Websites
nach individuellen Kundenansprüchen mit. Zu Beginn eines jeden Auftrags ermittelt die Me-
dienfachkraft die Vorstellungen und Wünsche ihrer Kunden/Kundinnen, holt Informationen
über die Zielgruppen und ‒ falls vorha nden ‒ bereits bestehende Vorgaben (Corporate Identity
CI, Corporate Design Manual CDM) ein. Sie berät ihre Kunden/Kundinnen bzgl. der optima-
len Umsetzung, entwickelt ein Konzept, definiert Ziele und Projektabläufe, kalkuliert Kosten
und entwickelt Prototypen.
b. Nach Abstimmung mit den Kunden/Kundinnen entwirft sie die gewünschten Websites und
beachtet sie die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kon-
trast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit. Danach gestaltet sie das Frontend
auf Gru ndlage verschiedener Systeme (zB Baukasten-, Shop, Conte nt-Management-Systeme
CMS) mit speziellen Software-Tools. Sie setzt die Screendesigns nach Konzept und CI bzw.
BGBl. II - Ausgegeben am 7. Juli 2025 - Nr. 142 2 von 19
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CDM um und optimiert sie für alle gängigen Browser und Geräte. Unterschiedlichste Medien-
inhalte recherchiert, erstellt und bearbeitet sie und bindet diese danach in Websites ein.
c. Sie gestaltet Websites suchmaschinenrelevant, installiert Analyse- und Reportingtools zur
Überprüfung der Klick -, Verweil- oder Download-Raten und leitet darauf basierend mögliche
Verbesserungen für die Gestaltung der Websites ab.
2. Schwerpunkt Grafik und Print:
a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Grafik und Print entwickelt das Layout und Design für
Medienprodukte im Bereich Grafik und Print unter Verwendung von Grafik- und Bildbearbei-
tungssoftware. Im Rahmen der Kundenberatung und -betreuung eruiert die Medienfachkraft
Kundenwünsche und -vorstel lungen, definiert gemeinsa m mit Ihren Kunden/Kundinnen die
Zielgruppen und berät sie bezüglich des Materials, For mats und Layouts der Pr odukte. Auch
die Mitwirkung an der Erarbeitung eines grafischen Konzepts, der Entwurf und die Ausarbei-
tung von Skizzen, Moodboards, Prototypen und Anschauungsmaterialien zählt zu Ihren we-
sentlichen Aufgabenbereichen. Zudem erstellt sie in Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Kal-
kulationen und Zeitpläne.
b. Nach Rücksprache mit den Kunden/K undinnen sowie Vorgesetzten setzt sie das grafische
Konzept unter Berücksichtigung bereits bestehender Vorgaben (Corporate Identity CI, Corpo-
rate Design Manual CDM) um: sie recherchiert Bilder und Grafiken, sucht Schriftarten und
Formate aus, erstellt das Layout und bearb eitet Bilder, Grafiken und Schriften mit spezieller
Grafik- und Bildbearbeitungssoftware. Dabei beachtet sie die Wirkung von For m, Farbe,
Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrie-
refreiheit bzw. Art und Qualität der Print -Materialien, damit das grafische Produkt bestmög-
lich zur Geltung kommt.
c. Bei Print-Produkten sucht sie die geeigneten Druckmaterialien, -farben und -techniken aus,
bereitet die Print-Dateien für die Druckerei vor, übermittelt sie an die Kunden/Kundinnen
bzw. direkt an die Druckerei und führt abschließend eine Kontrolle d er fertigen Produkte
durch.
3. Schwerpunkt Digitalmarketing:
a. Die Medienfachkraft i m Schwerpu nkt Digitalmarketing beteiligt sich an der Konzeption und
Betreuung von Projekten im Digitalmar keting. Mit ihren Kunden/Kundinnen definiert die Me-
dienfachkraft Ziele, Inhalte und Zielgruppen der Digitalmarketing-Maßnahmen, e ntwickelt in
Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten Ko nzepte und erstellt Kalkulationen und Zeitpläne. Da-
bei beachtet sie b ereits bestehende Vorgaben (Corporate Identity CI, Corp orate Design Manu-
al CDM).
b. Sie betreut den Website-Content, bereitet Texte und Bilder unter Berücksichtigung von Usabi-
lity, User-Experience und Accessibility a uf und setzt Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimie-
rung (SEO), etwa mittels SEO-Plug-ins oder Key-Word-Marketing. Zudem konzipiert die
Medienfachkraft E-Mail-Marketing-Maßnahmen. Hiefür legt sie das Layout als auch Inhalte
fest und versendet Newsletter mittels Content-Management-Systemen (CMS) oder E -Mailing-
Tools. Sie plant und betreut die Social-Media-Auftritte ihrer Kundinnen und Kunden, schaltet
Werbung und entwickelt die Social-Media-Strategie laufend weiter.
c. Mittels Analyse- und Monitoring-Tools misst sie laufend den Erfolg der Digitalmarketing -
Maßnahmen und dokumentiert ihn. Die Medienfachkraft sammelt Mentions (Erwähnungen)
und entwickelt auf Basis von Reports Optimierungsmöglichkeiten.
4. Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung:
a. Die Medienfachkraft im Schwerpunkt Video - und Audiogestaltung wirkt aktiv an der Planung,
Entwicklung und Organisation von Video- und Audioproduktionen mit. Sie nimmt an der Be-
ratung von Kunden/K undinnen teil, wirkt am Festlegen von Zielgruppen, Inhalten und der
Konzeption des Pro jektes auf Grundlage eines bereits vorhandenen oder noch gemeinsam mit
Ihren Vorgesetzten zu erstellenden Konzepts (zB Storyboard, Drehbuch) mit. Je nach Projekt
filmt sie mit einer Kamera und/oder zeichnet Audioaufnahmen auf. Sie überträgt Film-
und/oder Audioaufnahmen von einem Speicher medium auf die hiefür vorgesehenen Dateiab-
lagen.
b. Danach bearbeitet sie die Rohdaten mit geeigneten Programmen und bespricht die Erstfassung
mit den Kunden/Kundinnen. Auf Grundlage des Kundenfeedbacks bearbeitet die Medienfach-
kraft das Datenmaterial: sie schneidet das Filmmaterial, nimmt Farbgebung und gegebenenfals
-korrekturen vor, optimiert Audiodateien, unterlegt Videosequenzen mit Musik und/oder Ge-
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