Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung eines Nachtdienstgeldes für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind (Nachtdienstgeld-COVID19-Verordnung 2020 ? NDG-COVID19-VO 2020)

13. Verordnung des Vorsitzenden des Vorstandes der Österreichischen Post Aktiengesellschaft über die Festsetzung eines Nachtdienstgeldes für Bedienstete, die der Österreichischen Post Aktiengesellschaft oder einem Unternehmen, das durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus dieser Gesellschaft hervorgegangen ist, zur Dienstleistung zugewiesen sind. (Nachtdienstgeld-COVID19-Verordnung 2020 ? NDG-COVID19-VO 2020) Auf Grundlage des § 20 Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54 in der Fassung BGBl. Nr. 447/1990 in Verbindung mit § 17a Abs. 3 Poststrukturgesetz, BGBl. Nr. 201/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 96/2007, wird verordnet:

1. Die Verordnung BGBl. II Nr. 192/2018 wird für die Dauer der COVID-19-Pandemie wie folgt abgeändert/ergänzt:

§ 1 Abs. (4) wird eingefügt und lautet:

?(4) Für die Zustellbasen in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten gilt:

Für jene Zeitspanne, für die der Dienstbeginn der ersten Gruppe an Mitarbeiter*innen nur deshalb nach vor verlegt wurde, damit dann in Folge auch die zweite Gruppe an Mitarbeiter*innen früher als im Rahmen der COVID-19-Vorsorgemaßnahmen vorgesehen mit der Arbeit beginnen kann, soll kein Anspruch auf
...

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