Viertes Übereinkommen über, ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1988 bis 1991

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik,

nachfolgend als Seiten bezeichnet, sind,

geleitet von dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu vertiefen sowie einen Beitrag zur „Weltdekade der kulturellen Entwicklung 1988—1997" zu leisten,

zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft Kundgemacht in BGBl. Nr. 237/1979, unterzeichnet am 31. März 1978 in Berlin,

wie folgt übereingekommen:

  1. Kultur und Kunst Artikel 1

    Beide Seiten tauschen auf der Grundlage von Vorschlägen und Einladungen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms Experten und Kulturschaffende auf dem Gebiet der Literatur, der Musik, der bildenden, der angewandten und der darstellenden Kunst, der Unterhaltungskunst, des Films und zur Teilnahme (aktiv und passiv) an künstlerischen Wettbewerben, Kursen und Seminaren sowie zum Besuch von Festspielen für die Gesamtdauer von jeweils 180 Personentagen aus.

    Artikel 2

    Beide Seiten tauschen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms Experten auf den nachfolgend genannten Gebieten zu folgenden Kontingenten aus:

    1. Museumswesen — je 30 Personentage b) Denkmalpflege und Restaurierung

    — je 30 Personentage c) Bibliotheken und wissenschaftliche Kinematographie

    — je 20 Personentage Beide Seiten bekräftigen ihr Interesse insbesondere am Austausch von Erfahrungen in der Leitung und Organisation in diesen Bereichen, am Schriftenaustausch und am Leihverkehr.

    Artikel 3

    (1) Beide Seiten tauschen 1989 und 1990 je eine repräsentative Museumsausstellung mit einem Rahmenprogramm aus.

    Die österreichische Seite — Künstlerhaus —

    empfängt 1989 eine Ausstellung des Museums der bildenden Künste Leipzig.

    Die Seite der Deutschen Demokratischen Republik empfängt 1990 eine repräsentative Museumsausstellung des Künstlerhauses Wien. Für die Rahmenprogramme stellen beide Seiten jeweils Kontingente bis zu 30 Personentagen zur Verfügung.

    Die Modalitäten werden auf diplomatischem Wege vereinbart.

    (2) Beide Seiten fördern den Austausch von Ausstellungen des Museums der bildenden Künste Leipzig, Graphische Sammlung, und der Graphischen Sammlung Albertina Wien.

    Die Modalitäten der Ausstellungen werden zwischen den Partnern direkt vereinbart.

    (3) Das Kunsthistorische Museum in Wien,

    Sammlung für Plastik und Kunstgewerbe, wäre bereit, eine „Bronzen-Ausstellung" in Berlin und Dresden zu zeigen, wenn eine entsprechende Gegenausstellung ausgetauscht werden könnte.

    Die Modalitäten der Ausstellungen werden zwischen den Partnern direkt vereinbart.

    (4) Das Naturhistorische Museum in Wien bekundet sein Interesse an einer Ausstellung „Das Sächsische Erzgebirge; Geologie — Bergbau —

    Kultur" des Staatlichen Museums für Mineralogie und Geologie zu Dresden.

    Das Naturhistorische Museum in Wien wäre bereit, eine Ausstellung über „Mineralien und Gesteine der Ostalpen" in die DDR zu entsenden.

    Die Modalitäten der Ausstellungen werden zwischen den Partnern direkt vereinbart.

    (5) Der österreichische Verein für Volkskunde in Wien bekundet sein Interesse an einer volkskundlichen Ausstellung aus der DDR.

    Die Modalitäten der Ausstellungen werden zwischen den Partnern direkt vereinbart.

    (6) Die österreichische Seite teilt mit, daß die Stadt Wien die Ausstellung „Moderne Kunst der 80er Jahre" anbietet.

    (7) Für die Vorbereitung der in den Punkten (3)

    bis (5) genannten Ausstellungen werden Experten bis zu einer Gesamtdauer von jeweils 40 Personentagen ausgetauscht.

    Artikel 4

    Beide Seiten führen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms in der Republik Österreich die dritte gemeinsame Konferenz zum Thema

    „Restaurierung und Denkmalpflege" unter der Schirmherrschaft des Ministers für Kultur der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung der Republik Österreich durch.

    Die österreichische Seite stellt für die Teilnehmer aus der Deutschen Demokratischen Republik ein Kontingent von 30 Personentagen zur Verfügung.

    Die Details der Vorbereitung und Durchführung dieser Konferenz werden gesondert vereinbart.

    Artikel 5

    Beide Seiten führen 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik, Eisenach, auf der Wartburg ein Symposium für Museumsexperten durch.

    Die Seite der Deutschen Demokratischen Republik stellt für die Teilnehmer aus der Republik

    Österreich ein Kontingent von 30 Personentagen zur Verfügung.

    Artikel 6

    Beide Seiten begrüßen die Zusammenarbeit des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels in Wien. Die Möglichkeit der Durchführung einer gemeinsamen Buchausstellung aus beiden Ländern während des Gültigkeitszeitraums dieses Arbeitsprogramms wird geprüft.

    Dafür wird ein Austauschkontingent von jeweils 21 Personentagen vorgesehen.

    Artikel 7

    (1) Beide Seiten fördern Initiativen, um die Literatur des anderen Landes, einschließlich der Kinder-

    und Jugendliteratur, in der zwischen den entsprechenden Einrichtungen vereinbarten Form bekannt zu machen, und nützen die Möglichkeit,

    literarische Werke durch Veröffentlichungen und andere geeignete Formen zu verbreiten.

    (2) Sie empfehlen die gegenseitige Teilnahme an internationalen Buchausstellungen und Messen,

    darunter an

    — der Internationalen Leipziger Buchmesse,

    — der Ausstellung „Schönste Bücher aus aller Welt" in Leipzig,

    — der Internationalen Buchkunstausstellung

    (iba) in Leipzig, 1989, und

    — vergleichbaren Buchausstellungen in Österreich.

    (3) Die österreichische Seite weist darauf hin,

    daß von der Stadt Wien jährlich drei bis vier Autoren aus der Deutschen Demokratischen Republik eingeladen werden.

    Artikel 8

    Beide Seiten tauschen in den Jahren 1990/1991

    je eine (gegebenenfalls eine gemeinsame) Ausstellung aus dem zeitgenössischen Kunstschaffen ihrer Länder zur Thematik „Die Frau als Künstlerin"

    aus, die durch ein Rahmenprogramm ergänzt werden soll. Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Projekte wird pro Ausstellung ein Kontingent von jeweils 40 Personentagen bereitgestellt.

    Die Modalitäten des Rahmenprogramms wie Filme, Lesungen, Konzerte, Vorträge ua. werden gesondert geregelt.

    Artikel 9

    Beide Seiten unterstützen eine österreichische Beteiligung an der Ausstellung „Plastik und Blumen",

    die von Mai bis September 1988 in Berlin,

    Treptower Park, stattfindet.

    Artikel 10

    Beide Seiten begrüßen die Durchführung der Wieland-Förster-Ausstellung der Akademie der Künste der Deutschen Demokratischen Republik in Zusammenarbeit mit dem Künstlerhaus Wien.

    Artikel 11

    Beide Seiten beabsichtigen, während des Gültigkeitszeitraums dieses Arbeitsprogramms ein Symposium mit dem Titel „Kunst am Krankenbett" verbunden mit einer Ausstellung zu diesem Thema durchzuführen, mit dem Ziel, die gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse der therapeutischen Konfrontation von Patienten mit Kunstwerken darzulegen.

    Die Modalitäten werden gesondert vereinbart.

    Artikel 12

    (1) Beide Seiten werden die Anliegen, die die jeweils andere Seite im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 200. Todestag von Wolfgang Amadeus Mozart im Jahre 1991 und anderen nationalen und internationalen Jubiläen, Feierlichkeiten und Festivals vorträgt, wohlwollend prüfen und begrüßen wissenschaftliche, künstlerische und kulturpolitische Maßnahmen auf kommerzieller und nichtkommerzieller Ebene.

    (2) Das Ministerium für Kultur der Deutschen Demokratischen Republik beabsichtigt, im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms als Beitrag zur Edition der neuen Mozartausgabe die seit 1955

    jährlich gezahlte Mozart-Dankspende von 20000 M zugunsten der Internationalen Stiftung Mozarteum Salzburg fortzusetzen.

    (3) Die österreichische Seite teilt mit, daß das Amt der Burgenländischen Landesregierung die gegenseitige Teilnahme an Tagungen bzw. kulturellen Veranstaltungen im Zeichen Franz Liszts anregt und gegenseitige Studienaufenthalte zur Franz Liszt-Forschung begrüßt.

    Artikel 13

    Beide Seiten ermutigen zur gegenseitigen Beteiligung von Künstlern, Ensembles und mit künstlerischen Produktionen an Festivals im Partnerstaat,

    insbesondere an den Wiener Festwochen und den Berliner Festtagen.

    Artikel 14

    (1) Beide Seiten begrüßen die Entwicklung der Beziehungen auf den Gebieten Kultur und Kunst auf kommerzieller Basis. In diesem Zusammenhang begrüßen beide Seiten die Vereinbarung folgender repräsentativer Gastspiele:

    — Berliner Ensemble oder Deutsches Theater Berlin in Österreich 1989;

    — Ballett der Wiener Staatsoper zu den Berliner Festtagen 1989.

    (2) Die österreichische Seite teilt mit, daß

    — das...

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