Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Volksgruppengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, das Urkundenhinterlegungsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das ...

52. Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungsgesetz 2004, das Volksgruppengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Gerichtsgebührengesetz, das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, das Urkundenhinterlegungsgesetz, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das EUROFIMA-Gesetz, das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Poststrukturgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz 1994, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Postgesetz 1997, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz 1996, das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz - ZaBiStaG), ein Bundesgesetz über die Einrichtung und den Betrieb eines Unternehmensserviceportals (Unternehmensserviceportalgesetz - USPG), ein Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen (Krankenkassen-Strukturfondsgesetz), ein Bundesgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen und ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2009) Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis
Art.1. Hauptstück
Medien und Volksgruppen
1Änderung des KommAustria-Gesetzes
2Änderung des Presseförderungsgesetzes 2004
3Änderung des Volksgruppengesetzes
2. Hauptstück
Justiz
1. Abschnitt
Zivilrechtsangelegenheiten
4Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches
5Änderung des Außerstreitgesetzes
6Änderung der Exekutionsordnung
7Änderung des Gebührenanspruchsgesetzes
8Änderung des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes 1962
9Änderung des Gerichtsgebührengesetzes
10Änderung des Allgemeinen Grundbuchsgesetzes 1955
11Änderung des Grundbuchsumstellungsgesetzes
12Änderung der Jurisdiktionsnorm
13Änderung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006
14Änderung des Urkundenhinterlegungsgesetzes
15Änderung der Zivilprozessordnung
16Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen zum 1. Abschnitt
2. Abschnitt
Strafrechtsangelegenheiten
17Änderung des StGB
18Änderung der StPO 1975
19Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988
20Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes
21Änderung des Bewährungshilfegesetzes
22Änderung des Strafvollzugsgesetzes
3. Abschnitt
Sonstiges
23Änderung des Rechtspraktikantengesetzes
3. Hauptstück
Finanzen
24Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes
25Änderung des Bundesgesetzes über die Haftungsübernahme für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA-Gesetz)
26Änderung des Bundesgesetzes über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung
27Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes
28Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz - ZaBiStaG)
29Änderung des Poststrukturgesetzes
30Unternehmensserviceportalgesetz (USPG)
31Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
32Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988
33Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
34Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes
35Änderung des Bundesabgabenordnung
36Änderung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
37Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes
38Änderung des Gebührengesetzes 1957
39Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987
40Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes
41Änderung des Versicherungssteuergesetzes 1953
42Änderung des Kommunalsteuergesetzes 1993
43Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes
44Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes 1994
4. Hauptstück
Familie, Gesundheit und Soziales
45Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
46Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes
47Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
48Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
49Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
50Bundesgesetz über einen Kassenstrukturfonds für die Gebietskrankenkassen (Krankenkassen-Strukturfondsgesetz)
51Bundesgesetz betreffend den Verzicht auf Bundesforderungen gegenüber Gebietskrankenkassen
52Änderung des Bundes-Seniorengesetzes
5. Hauptstück
Umwelt
53Änderung des Altlastensanierungsgesetzes
54Änderung des Umweltförderungsgesetzes (UFG)
6. Hauptstück
Wirtschaft, Forschung und Verkehr
55Änderung des KMU-Förderungsgesetzes
56Änderung des Postgesetzes 1997
57Änderung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes
58Änderung des Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetzes
59Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird
60Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes
61Änderung des Luftfahrtsicherheitsgesetzes
7. Hauptstück
Unterricht, Kunst und Kultur
62Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002
63Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes
64Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes
65Änderung des Prüfungstaxengesetzes - Schulen/Pädagogische Hochschulen
66Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes
67Änderung des land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes 1996
68Änderung des Gehaltsgesetzes 1956
69Änderung des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes

1. Hauptstück

Medien und Volksgruppen

Artikel 1

Änderung des KommAustria-Gesetzes

Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz - KOG), BGBl. I Nr. 32/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 9a Abs. 1 lautet:

"(1) Zur Förderung digitaler Übertragungstechniken und digitaler Anwendungen auf Basis europäischer Standards in Zusammenhang mit Rundfunkprogrammen sind der RTR-GmbH jährlich 0,5 Millionen Euro von den Einnahmen aus den Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 RGG per 30. Jänner zu überweisen. Die Mittel sind von der RTR-GmbH unter einem Konto mit der Bezeichnung "Digitalisierungsfonds" nutzbringend anzulegen und vom Geschäftsführer für den Fachbereich Rundfunk nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu verwalten."

2. In § 9f Abs. 1 wird die Wortfolge "7,5 Millionen Euro" durch die Wortfolge "13,5 Millionen Euro" ersetzt.

3. Nach § 9h werden folgende §§ 9i bis 9l samt Überschriften eingefügt:

"Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks

§ 9i. (1) Zur Förderung des privaten nichtkommerziellen Rundfunks und seiner Inhalte sind der RTR-GmbH jährlich 1 Million Euro von den Einnahmen aus den Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 RGG in zwei gleich hohen Teilbeträgen per 30. Jänner und 30. Juni zu überweisen. Diese Mittel sind von der RTR-GmbH unter einem Konto mit der Bezeichnung "Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks" nutzbringend anzulegen und vom Geschäftsführer für den Fachbereich Rundfunk nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes zu verwenden.

(2) Die Mittel dienen der Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks innerhalb der österreichischen Medienlandschaft sowie seiner Unterstützung in der Erbringung eines vielfältigen und hochwertigen Programmangebots, welches insbesondere einen Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur, des österreichischen und europäischen Bewusstseins sowie der Information und Bildung der Bevölkerung leistet. Die Mittel können nach Maßgabe der zu erstellenden Richtlinien insbesondere für die Förderung des Programmangebotes durch finanzielle Unterstützung der Herstellung und Erstausstrahlung von Sendungen oder der Förderung von Projekten, welche zur Herstellung und Ausstrahlung von Sendungen führen, ferner für die Förderung der facheinschlägigen Aus- und Weiterbildung der programmgestaltenden, kaufmännischen und rundfunktechnischen Mitarbeiter von Veranstaltern oder für die Förderung der Durchführung und Verbesserung qualitativer und quantitativer Reichweitenerhebungen und vergleichbarer Datenerhebungen von oder...

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