Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird

96. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 6, 14, 35 Abs. 4 und 6 sowie 42 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2009, wird verordnet:

Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 321/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 6a Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

?Die Kennzeichnung HT ist diesbezüglich jedenfalls anzubringen.?

2. § 14 samt Überschrift entfällt.

3. In § 17 Z 4 wird die Wortfolge ?in der Fassung der Richtlinie 2008/64/EG zur Änderung der Anhänge II bis IV der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. Nr. L 168 vom 28.6.2008 S 31)? durch die Wortfolge ?in der Fassung der Richtlinie 2010/1/EG zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. Nr. L 7 vom 12.1.2010 S 17)? ersetzt.

4. In § 17 Z 6 wird die Wortfolge ?in der Fassung der Richtlinie 2008/64/EG zur Änderung der Anhänge II bis IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. Nr. L 168 vom 28.6.2008 S 31)? durch die Wortfolge ?in der Fassung der Richtlinie 2010/1/EG zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. Nr. L 7 vom 12.1.2010 S 17)? ersetzt.

5. In § 17 Z 7 wird die Wortfolge ?in der Fassung der Richtlinie 2009/7/EG zur Änderung der Anhänge I, II, IV und V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. Nr. L 40 vom 11.2.2009 S 12)? durch die Wortfolge ?in der Fassung der Richtlinie 2009/118/EG zur Änderung der Anhänge I bis IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse...

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