August 24, 2015
Teil II
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der Anzahl und örtliche Zuständigkeit der Geschäftsstellen festgelegt wird
- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen eine von der Bestimmung des § 38 Abs. 2b und 6 StVO abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen für zulässig erklärt wird (Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Fernpass)
- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen eine von der Bestimmung des § 38 Abs. 2b und 6 StVO abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen für zulässig erklärt wird (Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Fernpass)
- Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der Anzahl und örtliche Zuständigkeit der Geschäftsstellen festgelegt wird
Verordnung (V)