Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

40. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Malta das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (BGBl. III Nr. 169/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 70/2011) am 3. März 2015 unterzeichnet und ratifiziert.

Ostermayer

BGBl. III Nr. 40/2015

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem

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