Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMSG-Grundausbildungsverordnung 2004)

Bundesgesetzblatt Nr. 31/2004, 19. Januar 2004Verordnung (V) › BMSG (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz)

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Zusammenfassung


BMSG-Grundausbildungsverordnung 2004

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMSG-Grundausbildungsverordnung 2004)

31. Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts (BMSG-Grundausbildungsverordnung 2004) Auf Grund der §§ 25 bis 31 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:

1. Abschnitt

Anwendungsbereich

Personenkreis

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für alle Mitarbeiter/innen des Ressorts, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.

(2) Ausgenommen sind Ressortmitarbeiter/innen, die im Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst tätig sind.

(3) Ressortmitarbeiter/innen der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen P 1, p1 oder h1 haben ihre Grundausbildung analog den Mitarbeiter/inne/n der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen C, A 3 oder v3, jene der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen P 2, P 3, p2, p3, h2 oder h3 analog jenen der Verwendungs- bzw. Entlohn...

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